Prozess in Rheinbach Jugendlicher greift im Alkoholrausch Polizisten an

RHEINBACH · Im Alkoholrausch widersetzte er sich Beamten gewaltsam und beleidigend. Trotzdem kommt ein junger Straftäter am Rheinbacher Amtsgericht noch glimpflich davon.

Spucken, beißen, kratzen, um sich schlagen, beleidigen: Wann immer der junge Mann im Alkoholrausch war und in Kontakt mit der Polizei kam, ging es richtig zur Sache. Vor dem Rheinbacher Amtsgericht bekam er die Quittung für sein Verhalten. Der Strafrichter sprach ihm eine Verwarnung aus, zudem gab er eine Betreuungsanweisung aus, die schließlich in eine Alkoholtherapie münden soll. Und der Mann soll auch noch 80 Sozialstunden ableisten. Damit folgte das Gericht im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte indes auf Verzicht der Sozialstunden plädiert, weil ihr Mandant „so viel zu tun“ habe.

Bei der Rheinbacher Polizei ist der Angeklagte kein unbeschriebenes Blatt. Rund 20 Mal hatten die Beamten bereits Einsätze wegen ihm. Wann immer aus einer Flüchtlingsunterkunft ein Alarmruf kam, war der Angeklagte mit von der Partie. Und immer war Alkohol im Spiel – und immer Gewalt. Einer der als Zeuge geladenen Polizisten sagte: „So etwas habe ich in neun Dienstjahren nicht erlebt“. Sobald die Beamten den Mann mit auf die Wache nehmen oder ihn in den Polizeigewahrsam nach Bonn bringen wollten, setzte er sich mit aller Macht gegen die Beamten zur Wehr. Dazu kamen Beleidigungen, Geschrei von allerlei Unflätigkeiten und Androhung von sexuellen Handlungen. Aber, so die Beamten, wenn der junge Mann nüchtern war, sei er durchaus nett gewesen.

Der Angeklagte – er wird Mitte des Jahres 21 Jahre alt – war 2015 aus Afghanistan nach Deutschland gekommen. In seinem Heimatland hätte er eine Liebesbeziehung zu einer 15-Jährigen unterhalten. Als das aufflog, habe die Familie des Mädchens das Kind „wegen unehrenhaften Verhaltens“ getötet und auch ihn mit dem Tod bedroht. Darauf sei er, der früh Waise geworden war, auf dem Land- und Wasserweg nach Deutschland geflohen. Als ein Flüchtlingsschiff bei schlechtem Wetter in Seenot geriet, habe er sogar ein Kleinkind retten wollen, was aber nicht gelang. Darunter leide der Angeklagte heute noch.

Angeklagter ist alkoholabhängig

Schließlich in Rheinbach angekommen, habe er nicht nur sehr schnell Deutsch gelernt, sondern auch ein Gymnasium besucht, dort aber keinen Abschluss gemacht. Den holte er in Form eines Hauptschulabschlusses nach, versuchte sich in verschiedenen Jobs und ist derzeit arbeitslos. Ein Sozialarbeiter erklärte dem Gericht, der junge Mann sei grundsätzlich sehr aufgeschlossen und intelligent. Auch erscheine er immer pünktlich zu Terminen. Ihm müsse nur eine Perspektive gegeben werden, und eine solche sei die Ausbildung zum Rettungssanitäter. Diese dauere nur drei Monate, und solche Kräfte würden händeringend gesucht.

Dass der Alkoholkonsum schwere Folgen für den Angeklagten hatte, bescheinigte auch ein psychologischer Gutachter. Bedingt durch die Belastungssituationen sei es zu einer Störung der Selbstwertregulation gekommen, durch die er Verantwortung nach außen verlagere. Das heißt so viel wie: Andere seien schuld an seiner Lage. Der massive Alkoholkonsum habe schließlich zu einer gewissen Abhängigkeit geführt. Die Staatsanwaltschaft plädierte schließlich auch wegen der eingeschränkten Schuldfähigkeit im Rausch auf die Bewährungsstrafe, der das Gericht schließlich folgte.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort