Wegen Drohung und Beleidigung vor Gericht Junger Rheinbacher nach „martialischer Mahnwache“ auf der Anklagebank

Rheinbach · Einen 20-Jährigen hat das Strafgericht in Rheinbach vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen. Der junge Mann soll einen Demonstranten als „Scheiß Jude“ bezeichnet haben, konnte vom Kläger aber nicht zweifelsfrei erkannt werden.

 Symbolbild.

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Foto: picture alliance/dpa/David-Wolfgang Ebener

Als „Scheiß Jude“ beschimpft haben soll ein 20-Jähriger als Teilnehmer einer sogenannten Mahnwache der dem neonazistischen Spektrum zuzurechnenden „Bruderschaft Deutschland“ am Düsseldorfer Hauptbahnhof einen 55-jährigen Gegendemonstranten von „Düsseldorf stellt sich quer“. Zudem soll der Beleidigte persönlich mit Namen angesprochen und bedroht worden sein.

Wegen Beleidigung musste sich der junge Mann jetzt vor dem Strafgericht des Amtsgerichts verantworten. Weil der Angeklagte zum Zeitpunkt des Tatvorwurfs unter 21 Jahre alt war und damit juristisch als Heranwachsender gilt, wurde der Fall nicht in Düsseldorf, sondern in Rheinbach verhandelt. „Das Ganze stimmt nicht“, sagte er. Er habe den Namen der Person überhaupt nicht gekannt. „Und gerufen habe ich so was schon mal gar nicht“, beteuerte er.

Aus den Reihen der etwa zwölf bis 15 Teilnehmer der „Bruderschaft Deutschland“ habe er überhaupt keine Rufe gehört. Schließlich habe es sich ja um eine stille Kundgebung gehandelt, an der seine Gruppe zudem nur als Gast und nicht als Anmeldende teilgenommen hätten.

Kläger kann Angeklagten nicht zweifelsfrei belasten

Die Mahnwache habe die Mutter des Kindes angemeldet, das kurz zuvor am Frankfurter Bahnhof vor einen Zug gestoßen und tödlich verletzt worden sei. „Wir wollten der Mutter mit unserer Teilnahme etwas Zuspruch geben“, sagte der 22-Jährige. Der Strafrichter hatte anhand von Fotos den Eindruck gewonnen, dass die „Mahnwache doch ziemlich martialisch“ und massiv ausgesehen habe „mit diesen schwarzen Klamotten“. Ein Zeuge aus den Reihen der „Bruderschaft Deutschland“ hielt es zwar für möglich, dass Beleidigungen und Bedrohungen gegen „die Person“ gerufen worden seien, jedoch „nicht von unserer Bruderschaft“.

Der 55-Jährige sagte, dass er sich in die Gegendemonstration eingereiht habe, um Flagge zu zeigen gegen die Instrumentalisierung dieses tragischen Todes des Kindes durch die rechte Szene. Er bekräftigte zwar, dass er aus der Gruppe heraus unter Nennung seines Namens beleidigt und bedroht worden sei. Aber den Angeklagten könne er nicht als die Person bezeichnen, die die Beleidigungen und Bedrohungen gerufen habe. Mithin wurde der 20-Jährige freigesprochen.

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