450 Euro Strafe für drei Gramm Häftling der JVA Rheinbach wegen Drogenbesitzes vor Gericht

Rheinbach · Wegen Drogenbesitzes muss ein Häftling der JVA Rheinbach nur 450 Euro zahlen. Unter einer Bedingung bleibt dem zweifachen Vater sogar dieser Betrag erspart.

 Eine gute Prognose bescheinigte dem Häftling die JVA Rheinbach.

Eine gute Prognose bescheinigte dem Häftling die JVA Rheinbach.

Foto: picture alliance/dpa/David-Wolfgang Ebener

Weil ihm ein Sozialbericht der Justizvollzugsanstalt Rheinbach eine positive Prognose bescheinigt, erhielt ein 39-jähriger Häftling ein mildes Urteil wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln: Der Strafrichter am Rheinbacher Amtsgericht sprach eine Verwarnung aus und eine vorbehaltliche Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je fünf Euro.

Diese braucht der Vater einer siebenjährigen Tochter und eines 18-jährigen Sohnes aber nicht zu zahlen, wenn er innerhalb der festgesetzten Bewährungszeit von einem Jahr straffrei und drogenfrei bleibt. Letzteres muss er alle zwei Monate mit Drogenscreenings nachweisen.

Der 39-jährige Angeklagte war von vornherein geständig, im Juli vergangenen Jahres in seinem Haftraum 3,1 Gramm BTM besessen zu haben. Seine Suchtkarriere hatte bereits 2003 begonnen, direkt mit Heroin, wie er sagte. Er habe unterschiedliche Drogen ausprobiert und seine Sucht mit Beschaffungskriminalität wie Diebstählen und BTM-Handel finanziert, die ihn mehrmals in Haft brachten.

Inzwischen hat er in der JVA Rheinbach aber an mehreren Maßnahmen teilgenommen, um seine Sucht zu bekämpfen. Was ihm bislang auch gelungen sei, wie sein Verteidiger mit einem negativen Drogenscreening vom Januar belegte. Er lobte den „gut funktionierenden Sozialdienst der JVA Rheinbach“ und dessen „gute Leistung mit den vielen Angeboten für die Gefangenen zur Suchtentwöhnung“.

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