Gesetzesänderung im Schulanmeldeverfahren Kleinere Klassen sind das Ziel

RHEINBACH · Das achte Schulrechtsänderungsgesetz regelt die Grundschul- und Klassengrößen ab dem kommenden Schuljahr auf der Basis recht komplizierter Berechnungsparameter - und platzt der Rheinbacher Verwaltung mitten ins bereits laufende Anmeldeverfahren.

"Wir müssen derzeit ins Blaue hinein planen, da die Rechtsverordnung, die das Ganze im Detail regeln soll, erst Anfang nächsten Jahres herauskommt", schilderte Fachbereichsleiter Wolfgang Rösner die Problematik im Schulausschuss.

Unter anderem senke das achte Schulrechtsänderungsgesetz die Mindestgröße von Grundschulen auf 92 Kinder ab, so dass auch einzügige Grundschulen möglich sind. Bei der Verteilung aller erforderlichen Züge sollen die Kommunen künftig mehr Steuerungsmöglichkeiten und Entscheidungsfreiheit haben.

Das Ziel des Konzeptes sei es, "pädagogisch sinnvolle sowie schulorganisatorisch machbare Schulangebote auf der einen und eine wohnungsnahe Schulversorgung auf der anderen Seite zu verbinden und zugleich zu einer gerechteren Klassenbildung auf der Basis insgesamt kleinerer Klassen zu kommen", heißt es im Gesetzesentwurf. Noch in diesem Monat soll es einen Termin mit der Schulaufsicht dazu geben.

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