Geflügelpest im Rhein-Sieg-Kreis Kreis hebt Stallpflicht in Rheinbach auf
Rhein-Sieg-Kreis · Der Rhein-Sieg-Kreis hatte die wegen der Geflügelpest verhängte Stallpflicht in vielen Kommunen des Kreises aufgehoben - Rheinbach davon aber ausgenommen. Nach Überprüfung der Regelung entfällt die Pflicht nun auch dort.
Das zuständige Landesministerium hat am 2. Februar die Stallpflicht für alle Arten von Geflügel für weite Teile Nordrhein-Westfalens wieder aufgehoben. Ausgenommen davon waren die Städte Niederkassel, Lohmar und Rheinbach aufgrund ihrer hohen Geflügeldichte von mehr als 300 Vögeln je Quadratkilometer.
Nach nochmaliger Prüfung kann nun auch für das Gebiet der Stadt Rheinbach die Stallpflicht aufgehoben werden. Eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung erfolgt in den nächsten Tagen.
Im Rhein-Sieg-Kreis galt die Stallpflicht wegen der Geflügelpest seit dem 21. Dezember 2016 für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen und gehalten werden. (ga)