Landgericht Bonn Drogenkurier zu einer milden Strafe verurteilt
Rheinbach/Bonn · Ein bosnischer Kroate wurde mit Drogen und Falschgeld an der Raststätte Peppenhoven erwischt. Vor Gericht erzählte der geständige Mann seine komplizierte Lebensgeschichte.
„Mein ganzes Leben ist ein Schmerz“, befand der 44-jährige Angeklagte unter Tränen. Nun dürfte ein weiterer hinzukommen, denn das Bonner Landgericht hat ihn wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln und Beihilfe zum Drogenhandel zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Und dabei wollte er doch mit der Straftat eigentlich einen Schmerz lindern: Das ihm versprochene Honorar von 3000 Euro für die Kurierfahrt von Rotterdam in seinen bosnischen Heimatort hätte er für eine dringend anstehende Rückenoperation verwenden wollen, so der geständige Angeklagte zu Beginn des Verhandlungstages. Der Fahrer war den Zöllnern ins Netz gegangen, weil ein Drogenwischtest Kokainspuren an seinen Händen detektiert hatte.
Traurige Lebensgeschichte
Ein schweres Schicksal hat der kroatische Bosnier mit Doppelpass allerdings sicher hinter sich. Als 14-Jähriger von einem serbischen Scharfschützen derart schwer verletzt, dass erst nach acht Operationen – zuletzt auch in Deutschland – eine Heilung abzusehen war, erfuhr er noch im Krankenhaus, dass er und seine beiden Geschwister nun Vollwaisen waren. Die Eltern waren bei einem serbischen Angriff getötet worden. Jahre später musste er dann auch noch mit dem frühen Unfalltod seines kleinen Bruders klarkommen.
Da dürften die angegebenen Rückenprobleme eher untergeordnete Bedeutung für den 44-Jährigen gehabt haben. Dennoch, so gab er es vor Gericht an, habe er dem Drängen eines Freundes nachgegeben, sich mit einem ihm bekannten Drogenhändler zu treffen. Nach einigem Zögern sei man dann handelseinig geworden; für den Transport von zehn Kilo von Rotterdam nach Bosnien sei ihm die erwähnte Vergütung von 3000 Euro versprochen worden.
Drogen im Auto versteckt
Der Fund, den der Kölner Zoll am 8. Mai bei einer Fahrzeugkontrolle auf der Raststätte Peppenhoven gemacht hatte, ging allerdings deutlich über diese Menge hinaus: Kokain befand sich zwar nicht an Bord. Dafür aber gut 14 Kilo Amphetamin, ein Kilo Heroin und 24.000 Euro Falschgeld. Alles gut in einem Drogenbunker versteckt, den die Fahnder unter dem Teppichboden vor dem Beifahrersitz zwischen Unterbodenverkleidung und Fahrzeugboden eingeschraubt vorfanden.
Der Angeklagte hatte allerdings angegeben, nicht gewusst zu haben, was sich in den beiden gelben und weißen Plastiktüten verbarg. Ihm sei nur klar gewesen, dass es sich um illegale Drogen gehandelt habe. Und natürlich sei diese Kurierfahrt die erste seines Lebens gewesen, bei weiteren Fahrten mit diversen ausländischen Autos habe er nur Fahrzeuge für einen befreundeten Gebrauchtwagenhändler überführt.
Das milde Urteil ist in erster Linie dem Geständnis und dem doch nicht einfachen Lebensweg des 44-Jährigen geschuldet. Außerdem fiel auch die exzellente Führung, die der Angeklagte in der Untersuchungshaft gezeigt hatte, ins Gewicht. Sein Anwalt Michael Hasslacher hätte nach eigenem Bekunden noch in der Verhandlung auf Rechtsmittel verzichtet. Ein Schritt, den die Vertreterin der Staatsanwaltschaft aber noch nicht gehen mochte.