NRW-Ministerin Heinen-Esser zu Besuch Landwirte fordern zügige Flut-Hilfe

Rheinbach-Flerzheim · Nach dem Hochwasser besucht NRW-Ministerin Ursula Heinen-Esser Landwirt Andreas Nolden in Flerzheim. Es geht um eine Bestandsaufnahme nach der Hochwasser-Katastrophe - und um pragmatische Hilfskonzepte für Landwirte.

 In Andreas Noldens Wohnhaus in Flerzheim tauscht sich NRW-Ministerin Heinen-Esser mit Landespolitiker Oliver Krauß (l.) und Landwirten aus.

In Andreas Noldens Wohnhaus in Flerzheim tauscht sich NRW-Ministerin Heinen-Esser mit Landespolitiker Oliver Krauß (l.) und Landwirten aus.

Foto: Matthias Kehrein

Alles andere als ein Spaziergang sollte für NRW-Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser der Besuch in Flerzheim werden. Sie war der Einladung von CDU-Landespolitiker Oliver Krauß gefolgt und nahm den vom Hochwasser betroffenen Landwirtschaftsbetrieb von Andreas Nolden in Augenschein. Auch andere Landwirte waren zu Gast und erwarteten Antworten auf drängende Fragen zur Bewältigung von Flut-Schäden.

„Es ist sehr wichtig, dass wir hier zum Austausch zusammenkommen und das konkrete Fragen gestellt werden“, sagte Heinen-Esser, wohlwissend, dass viele Landwirte in der Region von erheblichen Flut-Schäden betroffen sind. Laut NRW-Landwirtschaftskammer sind es rund 150 Höfe mit etwa 15 000 Hektar Fläche, denen in einem ersten Schritt ein Soforthilfe-Paket in Höhe von rund zehn Millionen Euro zur Verfügung gestellt wurde. Eine Zusicherung für weitere Wiederaufbauhilfen stehe allerdings noch aus, sagte Bernhard Conzen, Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbands. „Das bringt stark betroffene Betriebe in Bedrängnis.“

Soforthilfe ist auf dem Weg

Auch Landwirt Nolden hat Interesse daran, dass Hochwasser-Hilfen nun schnell ausgezahlt werden. Ernteausfälle, Entsorgungsprobleme und eine Nachweispflicht für noch ausstehende Bodengutachten machen dem 34-Jährigen zurzeit das Leben schwer. „Ich habe massive Gebäudeschäden am Wohnhaus, betriebliche Schäden, und auf meinen Flächen weiß ich nicht, was mit meinem Aufwuchs passiert“, sagt Nolden. „Wir haben Heu und Stroh, das mit dem Wasser in Berührung kam. Was damit passiert, wissen wir auch noch nicht.“ Er fühle sich allein gelassen. „Zwar kann man Proben einsenden, die Aufschluss darüber geben, was noch verwertbar sein könnte, aber das dauert seine Zeit.“ Grund ist eine flutbedingt mögliche abnorme Belastung der Ernte oder Böden mit Kohlenstoffen, Toxinen oder Schwermetallen. Betroffen sind überwiegend der Getreide- und Maisanbau. Nolden verlor rund ein Drittel seiner rund 120 Hektar großen Fläche. „Dort stand und steht noch heute Wasser.“

Alle Schadensarten sind relevant

Ministerin Heinen-Esser hörte aufmerksam zu und versprach bald eine Förderrichtlinie für die Wiederaufbauhilfe, die dazu „nicht derart kompliziert ausfällt wie einst die Dürrehilfe“. Jan Dietzel, Fachbereichsleiter Landwirtschaft im NRW-Ministerium, präzisierte: „Ein Beschluss der Richtlinie steht noch aus, ist aber noch für Mitte August vorgesehen.“ Abgesichert seien dadurch Schäden an Wirtschaftsgebäuden, Maschinenschäden, Ernteschäden, Aufwuchsschäden oder entstandene Schäden am Tierbestand. „Eine Erstattung ist im Umfang von bis zu 80 Prozent der Schadenssumme möglich. Möglichst alle Schadensarten sollen bestmöglich berücksichtigt werden“, sagte Dietzel.

Wichtig für die Landwirte: „Sie müssen alles dokumentieren“, fügte Dietzel an. Nur so sei ein nachträglicher und nachvollziehbarer Nachweis über die vorherige Schadenslage möglich, insofern die Landwirte umgehend mit den Aufräum- und Wiederaufbauarbeiten beginnen wollen. „Ziel der Dokumentation ist es, dass niemand mit der Wiederinstandsetzung warten muss, also wertvolle Zeit verliert, bis ein Bewilligungsbescheid ergeht.“

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