Prozess am Bonner Landgricht Mähroboter verursacht Öldesaster in Rheinbach

Rheinbach/Bonn · Ein Rheinbacher Hauseigentümer hat eine Heizölfirma vor dem Bonner Landgericht auf 66.000 Euro Schadenersatz verklagt. Und zwar für Sanierungsarbeiten, die nach einem Öldesaster auf dem Privatgrundstück notwendig waren. Ein Mähroboter hatte den Tankschlauch zerstört.

Der Fall ist so bizarr wie bitter für die Betroffenen: Ein Rasenmäh-Roboter, der im Garten seines Besitzers in Rheinbach eine Ölkatastrophe verursacht hat, beschäftigt das Bonner Landgericht. Das Unglück geschah, weil der Roboter während des Befüllens des Heizöltanks im Keller den durch den Garten gelegten Tankschlauch zerschnitt und 1500 Liter Öl ausliefen. 66 221 Euro kostete den Hauseigentümer die Sanierung des kontaminierten Gartens, und auf diese Summe hat er nun die Heizölfirma verklagt.

Wie Gerichtssprecher Tobias Gülich mitteilte, ereignete sich das Desaster am 16. Juni 2017. Gegen 10.30 Uhr traf die von dem Rheinbacher bestellte Heizöllieferung ein, und der Fahrer des Tankwagens verlegte den Tankschlauch über ein Stück Rasen bis hin zum Einfüllstutzen am Haus, schloss ihn an und startete die Pumpe am Tankwagen. Was dann passierte, ist zwischen den Parteien strittig.

Dem Hauseigentümer zufolge hielt sich der Fahrer anschließend nur noch im Keller beim Heizöltank auf und steuerte von dort aus mit einer Fernbedienung den Einfüllvorgang. Als die ersten 4300 Liter Öl im Tank waren, soll der Fahrer zum Wagen gegangen sein, die zweite Heizölkammer geöffnet und das Betanken fortgesetzt haben, bis der Schlauch sich automatisch abgeschaltet habe, weil der Tank voll war. Dem Kläger zufolge sagte der Fahrer dann zu ihm: Der Tank sei jetzt mit 6400 Liter befüllt. Da aber, so der Rheinbacher in seiner Klageschrift, sei er stutzig geworden, denn so viel fasse der Tank nicht. Dann habe er draußen die Katastrophe gesehen: Auf dem Rasen hatte sich ein Ölteppich ausgebreitet, in dem sich der Roboter verfangen hatte.

Firma widerspricht Eigentümer

Der Hauseigentümer alarmierte die Feuerwehr, eine Fachfirma wurde gerufen und nahm Sofortmaßnahmen zur Bodensanierung vor, der Kreis wurde informiert, und der ordnete unter Androhung von Zwangsmaßnahmen die sofortige endgültige Sanierung an. Weil die Haftungsfrage strittig war, beauftragte der Rheinbacher eine Spezialfirma, die unter anderem das kontaminierte Erdreich entsorgte, 20 Tonnen neuen Mutterboden aufbrachte, Drainagen austauschte, Trockenarbeiten an Hauswand und Böden durchführte, 100 Quadratmeter Rollrasen verlegte, zehn Meter Randsteine, Beete und Zaunelemente erneuerte. Für die Kosten, so der Kläger, müssten Firma und Fahrer aufkommen. Denn der habe seine Sorgfaltspflichten erheblich verletzt, weil er entgegen der Vorschriften den Befüllvorgang nicht an Tankwagen und Einfüllstutzen beaufsichtigt habe. Sonst hätte er bemerkt, dass mehr Öl floss, als der Tank aufnehmen konnte. Wäre er draußen gewesen, hätte er gesehen, wie sich der Roboter dem Schlauch gefährlich näherte.

Die Firma aber widerspricht dem Hauseigentümer und erklärt unter anderem: Der Fahrer sei mehrfach zwischen Wagen und Keller hin und her gelaufen und habe den Roboter nicht gesehen. Und selbst wenn, hätte er nicht argwöhnisch werden müssen, denn normalerweise würden solche Roboter Hindernissen ausweichen. Das bestätigte der Kläger zwar im Gütetermin vor der 7. Zivilkammer, erklärte aber, er habe vergessen, dass der Roboter noch laufe. Der Fahrer beteuerte, er habe keinen Fehler gemacht und erst nach Ende des Betankens beim Ausdrucken des Bons am Fahrzeug mit Erschrecken die hohe Menge gesehen. Im Garten habe er dann das „Malheur“ entdeckt und gesehen, dass der Roboter auf dem Schlauch stand. Da die Parteien sich nicht einigten, wird der Prozess fortgesetzt.

AZ: LG Bonn 7 O 165/18

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