Prozess in Rheinbach Männer sollen 27-Jährigen mit Messer bedroht und gewürgt haben

Rheinbach · Zwei Angeklagte stehen wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung in Rheinbach vor Gericht. Weil sich die Vorwürfe als so schwerwiegend erwiesen, unterbrach der Amtsrichter die Verhandlung und entschied, dass den beiden Männern ein Pflichtverteidiger und ein Dolmetscher zur Seite gestellt werden müssen.

 Gerichtsverhandlung in Rheinbach

Gerichtsverhandlung in Rheinbach

Foto: picture alliance/dpa/David-Wolfgang Ebener

Unterbrochen hat der Strafrichter am Rheinbacher Amtsgericht ein Verfahren gegen zwei Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung.

Der Grund: Die Vorwürfe hatten sich im Zuge  der Verhandlung als so schwerwiegend erwiesen, dass den beiden Männern ein Pflichtverteidiger und ein Dolmetscher zur Seite gestellt werden müssen. Der 45-jährige Angeklagte hatte nicht nur einen Zeugen mehrfach bedroht, er werde ihn „kaputt machen“ und ihm „den Kopf abschneiden“.

Richter bricht Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ab

Den Ausschlag für die richterliche Entscheidung gegeben hatten die Aussagen eines 27-jährigen und einer 19-jährigen Zeugin. Demnach habe der 45-Jährige Angeklagte bei einer Auseinandersetzung am 28. Mai 2018 in Meckenheim den 27-Jährigen nicht bloß mit einem  Messer in der Hand bedroht.

Darüber hinaus habe der Angeklagte ihm auch ein Kabel um den Hals gelegt und mit beiden Händen zugezogen, während der jüngere Angeklagte den 27-Jährigen festgehalten habe.

Der Mann versuchte, sich aus der Umklammerung und dem Kabel zu befreien. Aber das gelang erst als die Zeugin eingriff und die beiden Männer wegschubste und wegzog.

Auf Nachfrage des Strafrichters sagte die Zeugin: „Ich glaube nicht, dass er mit dem Würgen aufgehört hätte, wenn ich nicht eingegriffen hätte.“ Nach einer Sitzungsunterbrechung entschied das Gericht, dass Pflichtverteidiger und Dolmetscher aufgrund der schwerwiegenden Vorwürfe notwendig seien.

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