Prozess am Landgericht Mann aus der Voreifel soll Stieftochter über Jahre vergewaltigt haben

Bonn/Voreifel · Vor dem Bonner Landgericht muss sich derzeit ein 41-Jähriger verantworten, der die Tochter seiner langjährigen Lebensgefährtin in den Jahren zwischen 2016 und 2021 mindestens 16 Mal sexuell missbraucht beziehungsweise vergewaltigt haben soll.

 Ein Fall von Missbrauch wurde vor dem Bonner Landgericht verhandelt.

Ein Fall von Missbrauch wurde vor dem Bonner Landgericht verhandelt.

Foto: dpa/Arne Dedert

Wegen Missbrauchs seiner Stieftochter muss sich aktuell ein Mann aus der Voreifel vor der 2. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht verantworten: Der 41-Jährige soll die Tochter seiner langjährigen Lebensgefährtin in den Jahren zwischen 2016 und 2021 mindestens 16 Mal sexuell missbraucht beziehungsweise vergewaltigt haben. Ans Licht gekommen waren die Vorfälle, nachdem sich das heute 17-jährige Opfer im Frühjahr mit der Bitte um Hilfe an einen guten Kumpel des Vaters gewandt hatte.

Er habe dem Mädchen die Vorwürfe spontan geglaubt und nicht gezögert sofort die Polizei zu benachrichtigen, gab der 43-jährige Bekannte des angeklagten Stiefvaters als Zeuge vor Gericht an. Im März dieses Jahres hatte sich das Mädchen ihm anvertraut, obwohl es offenbar zuvor keinen besonders engen Kontakt zwischen den beiden gab. Ob er denn eine Idee habe, warum sich die 17-Jährige ausgerechnet an ihn gewandt habe, wollten das Gericht sowie die Vertreter der Staatsanwaltschaft und des als Nebenklägerin auftretenden Opfers von dem Zeugen wissen: Das habe er sich mittlerweile auch des Öfteren gefragt, aber keine überzeugende Antwort gefunden, so der Zeuge.

An den Freund des Täters gewandt

„Es geht um deinen Kumpel“, habe die 17-Jährige ihm an jenem Märznachmittag gesagt und sofort „bitterlich“ zu weinen angefangen. Auf ihren Wunsch hin hatte der Bekannte des Stiefvaters das Mädchen von der Schule abgeholt; anschließend war man gemeinsam mit einem Schulkameraden zum Alten Zoll nach Bonn gefahren, wo das Mädchen sich schließlich dem 43-Jährigen anvertraute. „Wir rufen deine Mutter an und fahren nach Hause, habe er dem jungen Mädchen geantwortet, so der Zeuge. Unmittelbar nach dem Gespräch rief der 43-Jährige auch sofort die Polizei an, die die 17-Jährige dann noch am selben Tag befragen konnte.

Sein Verhältnis zu dem Angeklagten beschrieb der Zeuge durchaus als gute Freundschaft: Man kenne sich seit Jahren, sei des Öfteren gemeinsam losgezogen und habe das eine oder andere Bierchen zusammen getrunken. Auch Streit habe es mal gegeben, ein halbes Jahr lang habe man sich daraufhin nicht mehr gesehen. Der Grund, so der Zeuge, habe darin bestanden, dass der Angeklagte zu den Treffen immer öfter seine Stieftochter mitgebracht habe. Er hingegen habe aber eigentlich einen Männerabend mit seinem Kumpel verbringen wollen. Überhaupt, so der Zeuge weiter, habe sein Freund schon immer ein sehr inniges Verhalten gegenüber dem Stiefkind an den Tag gelegt.

Da der Angeklagte zu den Vorwürfen zunächst schwieg, wird wohl auch das Opfer demnächst im Zeugenstand Platz nehmen müssen. Zum Prozessauftakt wurde aber zunächst neben einer Psychotherapeutin, in deren Behandlung sich das Mädchen von Oktober 2019 bis Sommer 2020 begeben hatte, noch der derzeitige Freund der jungen Frau gehört: Der 42-Jährige beschrieb die Ablehnung mit der der Stiefvater der 17-Jährigen ihm bereits in der Phase des „Anbändelns“ begegnet sei. Das altersmäßig ungleiche Paar hatte kurz vor der Offenbarung des Mädchens zueinander gefunden.

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