Amtsgericht Rheinbach Mann bedrohte Schwager und Schwägerin mit Gaspistole

RHEINBACH · Wegen unerlaubten Waffenbesitzes und Bedrohung ist ein 55-jähriger Berufskraftfahrer jetzt vor dem Rheinbacher Amtsgericht verwarnt und zu einer Geldbuße verurteilt worden.

Der Angeklagte soll eine Gaspistole auf seinen Schwager und seine Schwägerin gerichtet und gedroht haben: "Ich knall euch ab!" Dann soll der Mann in die Luft geschossen haben. "Ich weiß nicht, wieso ich das gemacht habe. Ich habe es schon hundert Mal bereut", zeigte sich der 55-Jährige geständig und reumütig. Die Waffe habe er besessen, weil er "vorher eine Zeit lang bedroht" worden sei; einen Waffenschein besaß er nicht.

Der Angeklagte und seine Frau hatten offenbar schon länger Streit mit Schwager und Schwägerin. Sie warfen einander vor, der Sohn des jeweils anderen Paares bringe den eigenen Sprössling "auf die schiefe Bahn". Am Tatabend im März 2013 habe er mit seiner Frau "vier bis fünf Flaschen Bier" getrunken, sagte der Angeklagte.

Sein Sohn habe per SMS darum gebeten, abgeholt zu werden. Da habe er die Gaspistole eingesteckt und sei mit seiner Frau aufgebrochen. Schwager und Schwägerin seien zeitgleich aus einer gegenüberliegenden Gaststätte gekommen - und schon sei die Sache eskaliert. Der Verteidiger wertete das Geschehen als innerfamiliären Streit und schlug die Einstellung des Verfahrens vor. "Er hat die Waffe ja niemandem an den Kopf gehalten."

Zwar zeige der Angeklagte Reue und habe seine Lehren gezogen, so der Staatsanwalt. Es sei aber "trotzdem ein starkes Stück, eine Waffe mitzunehmen". Seine Forderung: eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 65 Euro. Der Verteidiger plädierte dafür, seinem nicht vorbestraften Mandanten eine Verwarnung mit Strafvorbehalt auszusprechen.

Richter Jan Fante schloss sich dem an, weil "eine Verwarnung in dem Fall ausreicht, um den Angeklagten vor weiteren Straftaten zu bewahren". Er verurteilte den 55-Jährigen zusätzlich zu einer Geldbuße von 1000 Euro. Wenn er sich innerhalb der dreijährigen Bewährungszeit noch einmal etwas zu schulden kommen lässt, wird zusätzlich die vom Staatsanwalt geforderte Geldstrafe fällig.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort