Geldstrafe für 25-Jährigen Mann beleidigte seine Mutter aufs Übelste

RHEINBACH · „Missgeburt“ und „sozialer Pflegefall“ waren nur zwei von vielen üblen Beschimpfungen, die ein 25-jähriger Meckenheimer seiner Mutter per SMS schickte. Jetzt wurde er zu 1300 Euro Strafe verurteilt.

 Weil er seine Mutter nötigte, bedrohte und beleidigte stand ein 25-Jähriger vor dem Rheinbacher Amtsgericht.

Weil er seine Mutter nötigte, bedrohte und beleidigte stand ein 25-Jähriger vor dem Rheinbacher Amtsgericht.

Foto: picture alliance / dpa

Die eigene Mutter war das Ziel von Nötigung, Nachstellungen, Beleidigungen und Bedrohungen durch einen 25-jährigen Meckenheimer. Wegen dieser Vorwürfe musste sich der Sohn jetzt vor dem Rheinbacher Amtsgericht verantworten.

Im Sommer vergangenen Jahres soll der junge Mann seiner Mutter immer wieder bedrohliche und beleidigende Kurznachrichten geschrieben und auch auf den Anrufbeantworter gesprochen haben. Dabei soll er sie unter anderem als „Missgeburt“ und „sozialen Pflegefall“ bezeichnet haben, der weniger Wert sei, als ein Stück Exkremente. Auch soll der 25-Jährige ihr damit gedroht haben, dass er dafür sorgen könne, dass sie jahrelang in einer Klinik untergebracht werde.

Vor dem Rheinbacher Amtsgericht räumte er die Vorwürfe auch unumwunden ein und erklärte, sich heute dafür zu schämen, dass es überhaupt so weit gekommen sei. Hintergrund sei gewesen, dass seine Mutter seine Bankkarte genutzt habe, nachdem er diese in ihrer Wohnung vergessen habe. Dann seien Rechnungen unter anderem von einem Versandhandel über 1600 Euro für Bestellungen gekommen, die seine Mutter unter seinem Namen gemacht habe und für die er geradestehen solle.

Die Mutter ihrerseits stellte die Sache im Zeugenstand genau anders herum dar: der Sohn habe nämlich über ihren PC Sachen bestellt, die sie heute noch abzahle. Da Aussage gegen Aussage stand, ließ sich dieser Aspekt nicht klären. Die Nachstellungen, Beleidigungen und Bedrohungen hielten Staatsanwalt und Richter Jan Fante allerdings für erwiesen. Da der Angeklagte schon eine ganze Reihe von Vorstrafen hat, unter anderem wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Einbruchs mit Waffen, hätte man „über eine Haftstrafe nachdenken können“, so der Staatsanwalt. Er machte auch deutlich, dass er „kein Freund vom Aufarbeiten von Familiengeschichten vor dem Strafgericht“ sei.

Allerdings gehe man mit einem Menschen nicht so um, wie der Angeklagte mit seiner Mutter. Der Staatsanwalt forderte deshalb eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je zehn Euro, insgesamt also 1300 Euro.

Dem folgte Richter Fante, der die vielen Vorstrafen des 25-Jährigen als strafverschärfend wertete.

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