Prozess in Rheinbach Mann fuhr mit Radlader auf Mitarbeiter der Stadt zu - sieben Monate Haft

RHEINBACH · Zu sieben Monaten Haft auf Bewährung hat das Rheinbacher Amtsgericht jetzt den Mitarbeiter eines Zirkus verurteilt. Der 43-Jährige hatte im Oktober Mitarbeiter der Stadt Meckenheim übel beschimpft und war ihren Anweisungen nicht gefolgt, leistete also Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Außerdem befand ihn das Gericht der versuchten gefährlichen Körperverletzung und des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig, weil der Mann einen der Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes fast mit einem Radlader angefahren hätte, wäre dieser nicht im letzten Moment zur Seite gesprungen.

Der Zirkus wollte damals auf dem ehemaligen Sportplatz in Merl-Steinbüchel seine Zelte aufschlagen. Die Stadt Meckenheim hatte dafür aber keine Genehmigung erteilt.

Als die Mitarbeiter der städtischen Ordnungsbehörde vor Ort dem Zirkus-Mitarbeiter klar machen wollten, dass es eine solche Genehmigung auch nicht geben werde, weil das Gelände nicht geeignet sei, brachte dies den 43-Jährigen in Rage. Es kam zu einem heftigen und lauten Streit, bei dem der Mann die städtischen Mitarbeiter übel beleidigt habe, wie diese vor Gericht aussagten. Der Angeklagte verteidigte sich mit dem Argument, er habe sich mit dem Investor, der das Gelände bebauen wollte, abgestimmt.

Den Aussagen der drei städtischen Mitarbeiter zufolge habe der Angeklagte dann einen seiner sieben Söhne gebeten, einen Radlader vom Laster zu fahren, was dieser auch tat. Dann habe sich der Mann selbst hinters Steuer gesetzt und sei schnurstracks auf einen der Mitarbeiter zugefahren, der sich nur durch einen Sprung zur Seite habe retten können.

Dass er die drei Amtspersonen beleidigt habe, räumte der Angeklagte ein, machte aber seine Sorge um die Löwen, Tiger und andere Tiere geltend. Auch dass er mit dem Radlader die leicht schräge Böschung hinunter gefahren sei, gab er zu. Allerdings sei er sich sicher gewesen, dass er die Schräge mit dem Fahrzeug würde bewältigen können. Eine Gefährdung des Mitarbeiters habe er schon deshalb ausschließen können.

Das sahen Staatsanwaltschaft und Richter Jan Fante allerdings anders und verurteilten ihn zu der Haftstrafe.

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