Urteil gegen Schläger Meckenheimer traten am Boden liegende Brüder

RHEINBACH · Das Rheinbacher Amtsgericht verurteilt zwei 20-jährige Meckenheimer wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung. Dass sie sich zum Tatzeitpunkt unter dem Einfluss von Alkohol und Cannabis befanden, wirkte sich für sie strafmildernd aus.

 Vor dem Rheinbacher Amtsgericht mussten sich jetzt zwei 20-jährige Meckenheimer wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Vor dem Rheinbacher Amtsgericht mussten sich jetzt zwei 20-jährige Meckenheimer wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Foto: dpa
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