Urteil gegen Schläger Meckenheimer traten am Boden liegende Brüder

RHEINBACH · Das Rheinbacher Amtsgericht verurteilt zwei 20-jährige Meckenheimer wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung. Dass sie sich zum Tatzeitpunkt unter dem Einfluss von Alkohol und Cannabis befanden, wirkte sich für sie strafmildernd aus.

 Vor dem Rheinbacher Amtsgericht mussten sich jetzt zwei 20-jährige Meckenheimer wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Vor dem Rheinbacher Amtsgericht mussten sich jetzt zwei 20-jährige Meckenheimer wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Foto: dpa

Ganz unterschiedlich erinnerten sich in der Verhandlung vor dem Rheinbacher Amtsgericht die zwei Angeklagten und drei Zeugen an eine Schlägerei vor einem Rheinbacher Club an einem frühen Morgen im August vergangenen Jahres. Auf der Anklagebank sitzen zwei 20-jährige Freunde aus Meckenheim. Sie müssen sich wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung verantworten, denn sie sollen am betreffenden Morgen einen 29-Jährigen geschlagen und getreten haben, als dieser bereits am Boden lag. Aufseiten der Angeklagten war dabei erheblicher Alkoholkonsum im Spiel, ebenfalls der Konsum von Cannabis, der bei einem der beiden in geringen Mengen nachgewiesen werden konnte.

Das Wenige, an das er sich erinnere, erschrecke ihn so weit, dass er sich selbst nicht wiedererkenne, sagte einer der Angeklagten in der Verhandlung. Beide von ihnen gaben an, sich heute für das Geschehene zu schämen und alles zutiefst zu bereuen.

Auslöser für die Auseinandersetzung soll ein versehentlicher „Rempler“ durch ein junges Paar gewesen sein, das eine größere Gruppe von Gästen passierte, die vor dem Club rauchten. Einer der Angeklagten habe daraufhin sofort die Faust gegen den jungen Mann erhoben. Dessen Begleiterin wiederum habe sich daraufhin schützend vor ihn gestellt. Was die zwei weiteren Zeugen der Szene, zwei Brüder, befürchten ließ, dass der 20-Jährige die junge Frau schlagen wolle.

Im Rahmen von „Nothilfe“ habe einer der Brüder daraufhin den Arm des mutmaßlichen Angreifers festgehalten und ihn gegen eine Wand gedrückt. Weil er aber selbst alkoholisiert gewesen sei, habe er dabei das Gleichgewicht verloren und sei zu Boden gegangen, woraufhin er von einem der Angeklagten in die Seite getreten wurde. Auch sein Bruder habe inzwischen am Boden gelegen und schließlich hätten beide Angeklagten dann auf diesen eingetreten.

„Die haben auf mich eingeprügelt, als wäre ich ein räudiger Köter“, sagte der 29-Jährige. Er habe sich mit seinen Armen gegen die Tritte schützen können und so außer Schürfwunden und einer beschädigten Uhr keine ernsthaften Verletzungen davongetragen. Allerdings zeigte er sich überzeugt, dass „das anders ausgegangen wäre“, wären die Angeklagten körperlich „ein anderes Kaliber“ gewesen.

Staatsanwalt und Richter Jan Fante waren sich schließlich einig, dass die Angeklagten der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung schuldig seien. Aufgrund der „alkoholbedingten Enthemmung“, fehlender Vorstrafen und der Reue nahmen sie zu ihren Gunsten jedoch einen minder schweren Fall an. Die Angeklagten, die beide seit Jahren fest im Berufsleben stehen, wurden zu jeweils 90 Tagessätzen zu je 30 Euro Strafe verurteilt, insgesamt also 2700 Euro. „Die Höhe soll schmerzhaft sein“, erklärte Richter Fante. Allerdings habe ein Strafmaß in dieser Höhe als erste Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht noch keinen Eintrag ins Führungszeugnis zur Folge.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort