Haftstrafe für Bonner Messerattacke bei der Rheinbacher Kirmes

RHEINBACH/EUSKIRCHEN · Das Jugendschöffengericht Euskirchen hat am Montag einen 24-jährigen Bonner zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Der Mann hatte seinem Freund bei der Rheinbacher Kirmes im September im Zuge eines Streits einen Messerstich in den Bauch verpasst.

Zuvor hatten Täter und Opfer gemeinsam eine Flasche Wodka geleert. Zum Zeitpunkt der Tat hatte der Bonner 1,5 Promille und stand auch unter dem Einfluss von Marihuana.

Im Urteil von Richter Wolfgang M. Schmitz-Jansen wirkte es sich mildernd aus, dass der Angeklagte kurz vor den Plädoyers ein Geständnis ablegte. Allerdings berücksichtigte der Richter auch, dass der Bonner mehrfach vorbestraft und erst im Sommer dieses Jahres aus einer Strafhaft entlassen worden war.

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