Urteil in Rheinbach Milder Denkzettel für junge Mutter nach Handy-Diebstahl

RHEINBACH/MECKENHEIM · Den Diebstahl hat sie nicht allein begangen, vor Gericht musste sie sich nun aber dennoch allein verantworten: Eine 22-jährige Kölnerin ist jetzt vom Rheinbacher Amtsgericht zu eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à zehn Euro für den Diebstahl eines teuren Markenhandys verurteilt worden.

Im Dezember vergangenen Jahres lebte die ledige zweifache Mutter in einem Meckenheimer Mutter-Kind-Haus, wo sie einer Mitbewohnerin in deren Abwesenheit gemeinsam mit einer weiteren Mitbewohnerin das Mobiltelefon stahl und von ihrem damaligen Freund, dem Vater ihrer beiden Kinder, weiterverkaufen ließ.

Auch ein weiterer Diebstahl im Januar dieses Jahres wurde ihr von der Staatsanwaltschaft zunächst zur Last gelegt: In diesem Fall sollte sie einer anderen jungen Mutter im Heim einen DVD-Player, einen DVD-Rekorder, einen Laptop, eine Uhr sowie Bargeld entwendet haben. Wie sie dem Gericht glaubhaft versichern konnte, ging dieser Diebstahl jedoch nicht auf ihr eigenes Konto, sondern auf das des Ex-Freundes, den sie damals habe schützen wollen. Separate Verfahren gegen den Exfreund sowie gegen die am ersten Diebstahl beteiligte Mitbewohnerin sind aus dem Gericht unbekannten Gründen eingestellt worden.

Richter Jan Fante und die Staatsanwältin kamen überein, nur über den Diebstahl des Handys zu verhandeln. Sie erachteten die Geldstrafe übereinstimmend für ausreichend, da die Angeklagte erstens geständig war und zweitens den entstandenen materiellen Schaden bereits an beide Geschädigte zurückgezahlt hatte. Das konnte ihre zuständige Betreuerin bestätigen und schriftlich nachweisen.

Zwar blickt die junge Kölnerin schon auf ein beachtliches Register an Jugendarresten und Bewährung mit Sozialstunden zurück, aber im aktuellen Fall handelte es sich um ihre erste strafrechtliche Bewertung als Erwachsene. In der Hoffnung auf Besserung ermahnten Richter und Staatsanwältin die Angeklagte, sich diesen noch milden Denkzettel zu Herzen zu nehmen.

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