Prozess in Bonn Gericht verringert Strafe gegen Rheinbacher wegen sexuellen Missbrauchs

Rheinbach/Bonn · Das Bonner Landgericht hat einen Rheinbacher zu knapp drei Jahren Haft verurteilt, weil er seinen minderjährigen Neffen missbraucht hatte. Die Richter blieben damit sechs Monate unter der Strafe, die in einem erstinstanzlichen Urteil ausgesprochen worden war.

 Ein 36-jähriger Rheinbacher musste sich vor dem Bonner Landgericht wegen Missbrauchs verantworten.

Ein 36-jähriger Rheinbacher musste sich vor dem Bonner Landgericht wegen Missbrauchs verantworten.

Foto: dpa/Oliver Berg

Zwei Jahre und neun Monate muss ein 36-jähriger Mann aus Rheinbach ins Gefängnis, weil er seinen minderjährigen Neffen zwischen Februar 2016 und November 2018 viermal missbraucht hat. Das hat die 8. Große Strafkammer am Bonner Landgericht am Dienstagmittag entschieden. Die Richter blieben damit sechs Monate unter der Strafe, die in einem erstinstanzlichen Urteil ausgesprochen worden war. Gegen die Entscheidung aus dem Sommer 2020 war die Verteidigung des Verurteilten in Revision gegangen.

Die Anwälte des Mannes hatten seinerzeit einen Beweisantrag gestellt: Sie wollten mittels eines Gutachters klären lassen, ob ihr Mandant, der nur über einen IQ von 92 verfüge, möglicherweise eingeschränkt schuldfähig sein könnte. Die Richter der ersten Instanz hatten das noch mit dem Hinweis darauf, dass sie dafür keine Anzeichen erkennen könnten, abgelehnt. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil aber genau aus diesem Grund im Strafausspruch aufgehoben. Das bedeutet, dass die Richter der zweiten Instanz nurmehr über die Höhe der Strafe entscheiden mussten.

Mann räumt Taten direkt zu Verfahrensbeginn im Sommer 2020 ein

Die Taten hatte der 36-Jährige direkt zu Verfahrensbeginn im Sommer 2020 unumwunden eingeräumt, und so stand der Tathergang außer Frage. Der Verurteilte betreute im Tatzeitraum regelmäßig seinen heute zwölfjährigen Neffen, und in diesem geschützten Bereich kam es auch zu den Übergriffen. Quasi die gesamte Familie lebte in verschiedenen Wohnungen einer Rheinbacher Siedlung. Und immer, wenn die Mutter arbeiten musste oder wichtige Termine hatte, sprang der arbeitslose ältere Bruder der Frau bei der Kinderbetreuung ein.

Dass der Täter sich für seine Taten schäme, glaubten ihm die Richter. Dass er jedoch wegen seiner Intelligenzminderung nicht schuldfähig sein könnte, schloss die Kammer erneut aus. Der beauftragte Gutachter hatte herausgefunden, dass der Täter zwar nicht pädophil sei, aber ganz genau gewusst habe, was er tat, als er den Jungen missbrauchte: „Er wusste ganz genau, dass es verboten ist“, so der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Die erstinstanzliche Verhandlung hatte ergeben, dass der Täter in seiner Kindheit selbst einmal Opfer sexueller Übergriffe war.

Wir wollen wissen, was Sie denken: Der General-Anzeiger arbeitet dazu mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Wie die repräsentativen Umfragen funktionieren und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort