Nach tödlichem Unfall bei Heimerzheim Noch kein Urteil gegen Lkw-Fahrer

Rheinbach/Heimerzheim · Ein Lkw-Fahrer muss sich wegen fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr vor Gericht verantworten. Nach einem Zusammenstoß mit einem Auto war dessen Fahrer gestorben. Doch der Fall ist weniger eindeutig, als zunächst angenommen.

 Ein Urteil fiel am Amtsgericht Rheinbach zunächst noch nicht.

Ein Urteil fiel am Amtsgericht Rheinbach zunächst noch nicht.

Foto: Oliver Berg

Wegen fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr musste sich am Dienstag ein 35-jähriger Lkw-Fahrer vor dem Strafgericht des Rheinbacher Amtsgerichts verantworten. Zu einem Urteil kam es jedoch nicht. Das Verfahren wurde ausgesetzt, um beim neuen Termin am 10. August einen Sachverständigen zu hören.

Zuvor hatte der Lkw-Fahrer Einspruch gegen einen Strafbefehl von 50 Tagessätzen zu je 30 Euro eingelegt. „Es geht mir nicht um das Geld“, sagte er jetzt auf der Anklagebank und sein Verteidiger ergänzte: „Was meinen Mandanten maßgeblich belastet, ist der Tod des Pkw-Fahrers und auch der Vorwurf, fahrlässig dafür mitverantwortlich zu sein.“

Am 12. Mai vergangenen Jahres war der 35-Jährige mit seinem Lkw auf der Landstraße L182 von Euskirchen in Richtung Heimerzheim unterwegs gewesen. Als von der dortigen Autobahnanschlussstelle ein Auto aus den Niederlanden entgegen der Vorfahrtsregelung plötzlich einscherte, musste der Lkw eine Vollbremsung machen, konnte aber nicht mehr rechtzeitig zum Stehen kommen, um den Zusammenprall noch zu verhindern.

Autofahrer starb später im Krankenhaus

Fahrer und Beifahrerin wurden in ihrem Fahrzeug eingeklemmt und schwer verletzt. Der Autofahrer starb zwei Tage später im Krankenhaus. Das erfuhr der Lkw-Fahrer von der Tochter des Ehepaars, als er sich bei ihr telefonisch nach dem Befinden der Eltern erkundigte. „Sie hat mir auch keinerlei Schuldzuweisungen gemacht. Aber es hat mir komplett den Boden unter den Füßen weggerissen, als sie sagte, ihr Vater sei eine Stunde vorher verstorben.“

Er habe wohl Krebs gehabt und in einer Patientenverfügung bestimmt, dass er nicht reanimiert werden wollte. Was genau die Todesursache war, das Polytrauma durch den Unfall oder die Krebserkrankung, blieb offen. Der Geschädigte habe im Krankenhaus einen Herzstillstand erlitten und eben verfügt, nicht reanimiert werden zu wollen, wie der Verteidiger des Angeklagten ausführte.

Welche Rolle spielt das Tempo des Lkw?

Staatsanwalt und Strafrichter waren sich einig: es sei unstreitig, dass der Verstorbene die Hauptschuld am Unfall trage, weil dieser die Vorfahrt missachtet habe. Allerdings sei der Angeklagte zu schnell gefahren. Die technische Auswertung habe ergeben, dass er mit 72 Kilometern pro Stunde statt der erlaubten 60 unterwegs war. „Ich sehe Sie nicht als Straftäter. Aber fest steht, dass Sie zwölf Stundenkilometer zu schnell waren. Das ist eine Pflichtverletzung“, so der Richter.

Zur Frage, ob der Unfall bei Einhalten der Höchstgeschwindigkeit vermeidbar gewesen wäre, soll im neuen Termin der Gutachter gehört werden.

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