Historisches Gebäude in Rheinbach-Oberdrees Denkmalgeschützer Fachwerkhof verfällt seit Jahren

Rheinbach-Oberdrees · Seit Jahren verfällt der Hof Willkens in Oberdrees – und der Besitzer ist sich mit den Denkmalschützern nicht einig, was mit der historischen Anlage passieren soll.

 Nicht mehr gut in Schuss: Der Willkens-Hof in Oberdrees.

Nicht mehr gut in Schuss: Der Willkens-Hof in Oberdrees.

Foto: Axel Vogel

Es ist kaum zu übersehen: das historische Fachwerkgehöft an der Ecke Bundesstraße 266/Oberdreeser Straße im gleichnamigen Rheinbacher Stadtteil. Das Haus ist imposant, allerdings in einem jämmerlichen Zustand. Das Dach der Scheune ist zur Hälfte zusammengefallen, das ehemalige Wohngebäude verlassen.

Die Stufen zum Eingang sind mit Pflanzen bewachsen. Monatelang stand ein Gerüst hin zur Bundesstraße entlang der Fachwerkscheune, deren Dach teilweise fehlt. Das Gerüst war irgendwann wieder verschwunden, das marode Dach aber immer noch offen wie zuvor. Und an diesem Zustand wird sich vorerst wohl auch nichts ändern.

Dach und Holzkonstruktion können nicht mehr instand gesetzt werden

Eine Frage drängt sich auf: Wird das denkmalgeschützte Gebäude halten? Das scheint der Fall zu sein, denn wie Rheinbachs Pressesprecher Norbert Sauren auf Anfrage mitteilt, sei die „Notsicherung durch einen Statiker als ausreichend beurteilt worden“. Als Untere Denkmalbehörde hatte die Stadt Rheinbach den Eigentümer aufgefordert, die Außenwände zu sichern und das Gebäude zu überdachen.

Wie Sabine Cornelius, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit beim Amt für Denkmalpflege im Rheinland des Landschaftsverbands Rheinland (LVR), wiederum mitteilte, hätten Dach und Holzkonstruktion im Inneren nicht mehr instand gesetzt werden können. Das heißt, eine Instandsetzung würde auf einen kompletten Ersatz hinauslaufen.

In einem solchen Fall hätten die von den Behörden angeordneten Maßnahmen das Ziel, die verbleibende Substanz zu schützen, konkret die Außenwände. Dies ist auch erfolgt, mittels einer Plane, die temporär aufgespannt wurde. Anfang 2021 wurde dann laut LVR festgestellt, dass die Plane zwischenzeitlich keinen Schutz mehr bot. Der Eigentümer sei per Anhörung erneut aufgefordert worden, ein Dach anzubringen, hieß es weiter,

Der Hof stammt aus dem frühen 18. Jahrhundert

 Derzeit ist das Gebäude nicht bewohnt.

Derzeit ist das Gebäude nicht bewohnt.

Der Hof ein Haus mit Geschichte. Auf der Denkmalliste der Stadt Rheinbach trägt das große winkelförmig angelegte Fachwerkgehöft mit Wohngebäude die Denkmalnummer 132. Der Oberdreeser Ortsvorsteher und Ratsherr Kurt Brozio hatte im Jahr 2015 alle Denkmäler in der 1300 Einwohner zählenden Ortschaft zusammengetragen und die jeweils denkmalwerten Details aufgelistet, die dann auf Denkmaltafeln an den verschiedenen Objekten angebracht wurden.

Zu dem im Ort Müllenbruck- oder Willkens-Hof genannten Gebäude schreibt Brozio unter anderem, dass das Fachwerkgehöft nach und nach im frühen 18. Jahrhundert und späten 19. Jahrhundert erbaut worden sei.

Weiter wird das Gebäude folgendermaßen beschrieben: „An dem leicht vorragenden Obergeschoss sind auf der Traufseite die mächtigen Kopfbalken unter der Traufe auffallend. Diese wurden insgesamt in jüngerer Zeit ,rauh‘ verputzt; die Fenstereinschnitte mit Holzrahmung stammen aus dem späten 19. Jahrhundert; das Dach ist krüppelwalmgedeckt; der nach Süden im rechten Winkel anschließende zweigeschossige überbaute Torbau (Anbau) ist im Obergeschoss leicht vorkragend. Kleinere Fenster wurden mit einer Holzrahmung versehen. Zwischen den Obergeschossfenstern befinden sich ebenfalls Kopfbalken.“

 Am Hof Willkens in Oberdrees fehlen Teile aus Wänden und Dach.

Am Hof Willkens in Oberdrees fehlen Teile aus Wänden und Dach.

Foto: Axel Vogel

Durch die Flut nahm das Gebäude weiteren Schaden

Auch die Eigentumsfolge, soweit sie feststellbar ist, hat Brozio zusammengestellt. Demnach war im Urkataster 1825 Matthias Pommerich als Eigentümer aufgeführt, bis etwa 1903 gehörte es einer nicht namentlich genannten Lehrerin, dann einem Herrn aus Schweden, bis das Gehöft ab 1960 zuerst der Familie Müllenbruck und ab 1990 Familie Willkens gehörte.

Wie der aktuelle Eigentümer Josef Willkens dem GA sagte, wohne er vorübergehend nicht in dem Fachwerkgehöft. Die Flut habe zudem weitere Schäden verursacht. Er habe versucht, zu retten, was zu retten war, aber das Fachwerk habe sich voll Wasser gesogen. Das Dach wolle er in nächster Zeit „in irgendeiner Weise abdecken, damit die Substanz nicht noch mehr kaputt geht“.

Wie aber grundsätzlich die Zukunft für das stark beschädigte Ensemble aussieht, weiß selbst der Eigentümer nicht. Ohne konkrete Pläne zu nennen, sagte er, dass er aufgrund des Denkmalschutzes nicht bauen dürfe, was er bauen wolle. Was er im Rahmen des Denkmalschutzes bauen dürfe, sei ihm finanziell nicht möglich.

Denkmalschutz soll die Erhaltung der Gebäude sichern

Wie der LVR mitteilt, liegt die Verpflichtung zum Erhalt eines Gebäudes, also zur Instandhaltung und Instandsetzung, im Rahmen des Zumutbaren bei den Eigentümern. Sollten diese ihren Pflichten nicht nachkommen, kann die Kommune als Untere Denkmalbehörde entsprechende Maßnahmen anordnen. Allerdings gibt es auch eine richterliche Entscheidung, dass das Erhaltungspflicht in erster Linie darauf abzielt, den Zustand und die Denkmalaussage des Denkmals nicht zu verschlechtern. Sie umfasse nicht den Auftrag, das Denkmal in einen denkmalpflegerisch wünschenswerten Zustand zu versetzen.

Der förmliche Schutz des Denkmals und die damit einhergehenden Pflichten sollen, so Cornelius, gewährleisten, dass die prägenden Eigenschaften eines Denkmals, die sogenannten Denkmalwerte, bei Änderungen erhalten bleiben. Das Denkmalschutzgesetz bietee dazu auch den Unteren Denkmalschutzbehörden die Möglichkeit, entsprechende Anordnungen zu treffen.

Die Zukunft des Willkens-Hofs bleibt erst einmal ungewiss, sein Anblick traurig.

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