In Peppenhoven erwischt Freundin von Drogenkurier wird freigesprochen

Rheinbach · Ein Paar aus den Niederlanden wurde an der Raststätte Peppenhoven mit Heroin und Kokain im Auto erwischt. Nun stand die Frau vor Gericht.

 Vor Gericht gibt es für die Freundin eines überführten Drogenkurieres einen Freispruch.

Vor Gericht gibt es für die Freundin eines überführten Drogenkurieres einen Freispruch.

Foto: dpa-tmn/Stefan Puchner

Die Spritztour von den Niederlanden nach Süddeutschland fand an der Raststätte Peppenhoven West ein abruptes Ende: Am 21. Februar dieses Jahres war ein junges Pärchen von Rotterdam aus aufgebrochen, um einen Tagesausflug in das Nachbarland zu unternehmen. Das jedenfalls hatte der 27-jährige Fahrer seiner 26-jährigen Freundin erzählt, bevor die beiden in der niederländischen Hafenmetropole den Toyota Yaris des Mannes bestiegen. Dass er auf dieser Fahrt Drogen transportierte, verschwieg er anscheinend. Denn nun wurde die junge Niederländerin vom Vorwurf des Drogenhandles freigesprochen: Die Richter der 1. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht glaubten ihr, dass sie von dem wahren Zweck dieses Trips nichts gewusst hatte.

Denn der war belegt. Unter dem Beifahrersitz des Kleinwagens hatten  Ermittler an jenem Wintertag eine schwarze Tasche mit unbestreitbar illegalem Inhalt gefunden: 506 Gramm Heroin und exakt 5976 Gramm Kokain stellten die Drogenfahnder sicher. Der Fahrer selbst wurde bereits am 10. August wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln und Beihilfe zum Drogenhandel zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt.

Auch der Fahrer will den Drogentransport nur vermutet haben

Er hatte dem Gericht erzählt, dass er von einer Jugendgang erpresst worden sei. Sein Handy und sein Auto habe er am Vorabend der Fahrt abgegeben. Als er am nächsten Morgen beides zurückerhalten habe, sei die Route nach Baden-Württemberg bereits in der Navigation einprogrammiert gewesen. Von der Tasche unter dem Sitz habe er nichts gewusst, dass er Drogen transportieren würde, habe er aber vermutet.

Nichts geahnt habe dagegen seine Freundin. Er habe sie trotz Bedenken mitgenommen. Unter anderem habe die junge Frau befürchtet, nicht rechtzeitig vor der damals in Rotterdam ab 21 Uhr geltenden Corona-Ausgangssperre wieder zu Hause zu sein. Da auch die Vita der jungen Altenpflegerin keine Hinweise auf kriminelle Aktivitäten bot, sah das Gericht keinen Grund an der Unschuld der Frau zu zweifeln. Für eine knapp dreimonatige Untersuchungshaft,in der sie bisher untergebracht war, steht ihr nun eine Entschädigung von rund 6000 Euro zu.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort