Personalentscheidung in der Rheinbacher WFEG Gutachter sind sich uneinig über Fall Raffael Knauber

Rheinbach · Die Diskussionen um die Personalentscheidung von Raffael Knauber, Geschäftsführer der Rheinbacher WFEG, gehen in eine neue Runde. Zwei juristische Expertisen haben den Fall nun völlig unterschiedlich bewertet.

 Im Recht mit seiner Entscheidung bei der WFEG sieht sich Raffael Knauber.

Im Recht mit seiner Entscheidung bei der WFEG sieht sich Raffael Knauber.

Foto: Axel Vogel/AXEL VOGEL

War die Personalentscheidung von Raffael Knauber juristisch unbedenklich oder verstößt sie gegen die Vorgaben der Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft (WFEG) der Stadt Rheinbach? Zum 1. Mai dieses Jahres hatte der Erste Beigeordneter der Stadt und nebenamtllich Geschäftsführer der WFEG seinen Sohn in die WFEG eingestellt. Zuvor hatten zwei Mitarbeiterinnen gleichzeitig gekündigt.  Zwei juristische Gutachten kommen in der Causa Knauber zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen.

Zunächst hatte eine Mehrheit im WFEG-Aufsichtsrat im April den Rat der Rechtsanwälte eingeholt. Unter anderem sollte die Frage geklärt werden, ob der Job für Knauber-Junior gegen das Gesellschaftsrecht der WFEG verstößt. Der Bonner Rechtsanwalt Andreas Menkel von der Sozietät Meyer-Köring kommt zu dem Schluss, dass die Einstellung der Zustimmung des Aufsichtsrates bedurft hätte. Ferner bestünde eine „ungeschriebene Zustimmungspflicht“, wonach der Geschäftsführer die Zustimmung des Aufsichtsorganes bei Interessenkonflikten einholen müsse.

Dem widerspricht das Gutachten der Bonner Rechtsanwaltskanzlei Roos, Nelskamp, Schumacher und Partner. Bei der Nachbesetzung einer vakant gewordenen Position handele es sich um ein sogenanntes Geschäft der laufenden Verwaltung. Ferner sei der Sohn Knaubers mit einem „absolut gängigen Standardarbeitsvertrag“ bedacht worden. Wie Bürgermeister Stefan Raetz auf Anfrage am Donnerstag bestätigte, habe der Aufsichtsrat beschlossen, Menkel mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen. „Der Geschäftsführer durfte natürlich ohne Aufsichtsratsbeschluss rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.“ Die beiden Expertisen hätten die WFEG jeweils rund 1500 Euro gekostet. Die Beratung durch entsprechende Kanzleien nannte Raetz „üblich und legitim“. Wie der General-Anzeiger am Donnerstag von Politikern unterschiedlicher Fraktionen erfuhr, steht eine Abwahl von Knauber als Erster Beigeordneten der Stadt Rheinbach aktuell nicht auf der Tagesordnung. Dafür, so heißt es, habe sich Knauber in den vergangenen Jahren in vielen Fragen wie dem Bau und der Erweiterung der Gesamtschule, der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen oder jüngst für seinen Einsatz für ein Haus der Bildung als eloquenter Fachmann und, wie  ein Befragter wörtlich sagte, „Kämpfer für Rheinbach“, erwiesen.

Außerdem könne Knauber auf seiner Habenseite verbuchen, dass der Verwaltungsjurist mit CDU-Parteibuch sein Fachwissen den Ratsmitgliedern gleich welcher Couleur zur Verfügung stellt und auf eine Gleichbehandlung von Ratsmitgliedern Wert lege.

Zum Hintergrund: Nachdem im Juni neun Christdemokraten die CDU-Fraktion im Stadtrat verlassen hatten, steht die langjährige Mehrheitsfraktion ohne Mehrheit da. Außerdem hatte der Koalitionspartner FDP im Juni die Zusammenarbeit mit der CDU aufgekündigt.

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