Kriminalität 33-jähriger Unruhestifter fiel erneut in Rheinbach auf

Rheinbach · Nach einem versuchten Einbruch in eine Versicherungsfiliale in Rheinbach konnte der 33-Jährige Unruhestifter, der die Stadt seit einiger Zeit in Aufruhr versetzt, festgenommen werden. Doch dabei blieb es wieder nicht.

In diese Versicherungsfiliale an der Grabenstraße, wenige Meter von der Polizeiwache entfernt, versuchte der Unruhestifter einzubrechen. Dabei wurde die Glastür zerstört.

In diese Versicherungsfiliale an der Grabenstraße, wenige Meter von der Polizeiwache entfernt, versuchte der Unruhestifter einzubrechen. Dabei wurde die Glastür zerstört.

Foto: Axel Vogel

Der 33 Jahre alte Rheinbacher Unruhestifter, über den der GA mehrfach berichtete, ist erneut aufgefallen. Nach GA-Informationen hatte er am Dienstagabend versucht, in die Geschäftsstelle der Provinzial-Versicherung an der Grabenstraße einzudringen.

Auf Anfrage bestätigte Michael Beyer, Sprecher der Bonner Polizei, den versuchten Einbruch. Der sei der Polizei am Dienstag um 22.08 Uhr gemeldet worden. Zeugen hätten einen lauten Knall gemeldet, weil der 33-Jährige bei dem Einbruchsversuch die Glastür im Eingangsbereich der Filiale eingeschlagen haben soll. Der Täter ist dann aber nach Zeugenaussagen nicht geflohen, sondern vor Ort von Gästen aus einem benachbarten Döner-Imbiss festgehalten worden, bis die Polizei eintraf. Polizeisprecher Beyer bestätigte, dass der Unruhestifter, der alkoholisiert war und Cannabis mitführte, von Zeugen festgehalten worden war und auch keine Anstalten gemacht habe, wegzulaufen. Der Tatverdächtige, der einen festen Wohnsitz hat, wurde zur Verhinderung weiterer Straftaten in Gewahrsam genommen. Auf der Fahrt ins Polizeipräsidiums, so Beyer weiter, sei der Mann dann auch ausfällig geworden und habe eine Beamtin auf sexueller Basis beleidigt.

Am nächsten Morgen auf freiem Fuß

Am Mittwochmorgen gegen 6.30 Uhr befand sich der Unruhestifter allerdings wieder auf freiem Fuß. Ausschlaggebend dafür ist, dass der 33 Jahre alte Mann - wie ebenfalls mehrfach berichtet - schuldunfähig ist. Das bedeutet für die Strafverfolgung: Er kann wegen vergleichsweise niederschwelliger Taten wie Einbrüchen und Diebstählen nicht belangt werden. „Dennoch werden bei strafrechtlich relevantem Auftreten des Mannes Ermittlungsverfahren eingeleitet. So auch in diesem Fall wegen versuchten Einbruchs, Besitz von illegalen Betäubungsmitteln und Beleidigung“, betonte Polizeisprecher Beyer weiter.

Gegen den Rheinbacher Unruhestifter ermittelt die Polizei bereits seit rund drei Jahren wegen einer Reihe von Einbrüchen in Geschäften in der Rheinbacher Innenstadt. Zudem ist er dort durch sein aggressives Verhalten, Ladendiebstähle sowie Beleidigungen aufgefallen. Oft sei er laut Zeigen dabei alkoholisiert gewesen.

Erst am Sonntag war ein Einbruch in ein Eiscafé an der Hauptstraße im Versuch stecken geblieben. Dabei ist allerdings die Täterschaft noch unklar, das Video einer Überwachungskamera muss noch ausgewertet werden. „Wir ermitteln in der Sache noch und stehen mit der Staatsanwaltschaft in Kontakt“, betonte Beyer. Laut Bonner Staatsanwaltschaft eröffnen den Strafverfolgungsbehörden allerdings erst „erhebliche rechtswidrige Taten“, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt werden, Handlungsmöglichkeiten.

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