Vorfall in Linienbus Rheinbacher muss nach Streit um geöffnetes Busfenster in Haft

Rheinbach/Bonn · Ein 50-jähriger Rheinbacher muss für fünf Monate in Haft – für das, was im Herbst 2019 in einem Bus passiert ist. Dort hatte er mit einem Schüler eine heftige Auseinandersetzung wegen eines geöffneten Fensters. Der Streit eskalierte.

Für fünf Monate müss ein 50-jähriger Rheinbacher in Haft.

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Im Herbst 2019 war Lüften noch nicht so ein Thema wie in den heutigen Corona-Zeiten. Dennoch entbrannte in einem Bus der Linie 817 zwischen Bonn-Tannenbusch und Rheinbach am frühen Abend des 14. November 2019 ein heftiger Streit um ein geöffnetes Fenster.

Im Ergebnis erlitt ein damals 17-jähriger Schüler zahlreiche Prellungen, und sein Kontrahent wurde vom Amtsgericht Rheinbach zu einer fünfmonatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Dagegen ging der 50-Jährige ins Rechtsmittel, nahm seinen Antrag nun aber nach einem klaren Hinweis der Berufungsrichterin am Bonner Landgericht wieder zurück.

Die Außentemperaturen bewegten sich maximal im einstelligen Bereich, dennoch wurde es dem Angeklagten am besagten Tag gegen 17 Uhr zu warm, und er öffnete eines der kleinen Fenster im oberen Bereich des Busses. Offenbar hatte ein mitfahrender Schüler ein ganz anderes Temperaturempfinden, und so schloss der 17-Jährige das Fenster wieder. Fenster auf, Fenster zu: Schnell entbrannte ein Streit, in dessen Verlauf es hin und her ging.

Busfahrer unterbrach seine Tour

Die Auseinandersetzung blieb auch dem Busfahrer nicht lange verborgen, und so fuhr er das Fahrzeug an den Straßenrand, gab den beiden Streithähnen die klare Anweisung, das Fenster geschlossen zu lassen, und setzte die Fahrt fort. Dennoch stand der Angeklagte wieder auf und sorgte erneut für Frischluft und Streit. Nachdem der Schüler das Fenster ein weiteres Mal geschlossen hatte, baute sich der Angeklagte vor dem Jugendlichen auf und versuchte, ihn in den Sitz zurückzudrücken.

Es folgte ein Handgemenge, an dessen Ende der Schüler zu Boden ging. Doch damit nicht genug, trat der Angeklagte noch auf den Wehrlosen ein und sprang sogar auf dessen Brustkorb. Das Opfer musste verletzt für vier Tage krank zu Hause bleiben.

Gericht sah keine Notwehr gegeben

Der Berufungsrichterin sagte der Angeklagte, er habe in einer Notwehrsituation gehandelt, der Jugendliche sei sehr frech gewesen. Das mochte die Kammer dem einschlägig Vorbestraften nach der Anhörung vieler Zeugen allerdings nicht glauben: Von einem wehrlos auf dem Rücken liegenden Jugendliche gehe keinerlei Gefahr aus.

Nach dem klaren Hinweis der Richterin, wie sie im Zweifelsfall entscheiden würde, nahm der Verurteilte seinen Antrag auf Berufung verärgert wieder zurück.