Trotz gesetzlicher Vorgaben Warum ein Parkplatz-Neubau in Rheinbach keine Photovoltaik-Anlage erhält

Rheinbach · Trotz rechtlicher Vorgaben erhält der Parkplatz-Neubau an den Rheinbacher Tennishallen keine solche Anlage. Dafür gibt es einen guten Grund.

Die Tennishallen am Schornbuschweg sollen umgebaut und teilsweis anders genutzt werden.

Die Tennishallen am Schornbuschweg sollen umgebaut und teilsweis anders genutzt werden.

Foto: Petra Reuter

Die Tennishallen am Rheinbacher Schornbuschweg sollen umgebaut und in Zukunft teilweise anders genutzt werden. Investor Peter Giesers möchte in einer Halle eine Trampolin-Anlage und ein Kinderparadies einrichten. Dazu kommen einige An- und Umbauten. Zumindest geht das aus den Plänen hervor, die der Rheinbacher Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen mit dem Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans ein Stück weiter auf den Weg gebracht hat. Allerdings nicht ohne vorherige Debatte.

Diskussionsthema im Ausschuss war vor allem die Frage, ob bei den ebenfalls neu entstehenden Parkplätzen Photovoltaik-Anlagen vorgesehen werden müssen. Unter anderem Axel Nagel (Grüne) fragte, was gegen so eine Anlage spreche.

Tatsächlich bestätigte Margit Thünker-Jansen, Fachbereichsleiterin Stadtentwicklung, Infrastruktur und Bauen bei der Stadtverwaltung, dass ab 2023 Photovoltaik-Anlagen bei neuen Parkflächen ab 35 Stellplätzen verpflichtend werden. Zugleich betonte sie: „Man darf im Einzelfall davon abweichen.“ Gründe könnten sein, dass es wirtschaftlich nicht abbildbar sei.

Das Rheinbacher Netz kann die Strommenge nicht aufnehmen

Und tatsächlich soll es auf dem neuen Parkplatz keine solche Anlage zur Stromerzeugung geben. Giesers erklärte in der Ausschusssitzung, warum er vorerst ohne Photovoltaik plane. Auf dem Dach der Tennishallen ist bereits seit 2007 eine große Anlage installiert. Sie könnte bis zu 300 Kilovoltampere (kVA) liefern. Laut Giesers ist das genug für bis zu 1000 Haushalte.

Nur könne diese Menge derzeit gar nicht abgenommen werden. Giesers erläuterte, dass er einer Einspeiseverpflichtung unterliege. Das vorhandene Netz in Rheinbach erlaube aber nur die Einspeisung von knapp der Hälfe des produzierten Stroms. Darauf habe ihn auch der Netzbetreiber Westnetz hingewiesen. „Es macht keinen Sinn, Energie zu produzieren, die nicht ins Netz übergeben werden kann“, so Giesers.

Entsprechend seien nun keine weiteren Anlagen geplant. „Das heißt nicht, dass wir in Zukunft nicht mehr Photovoltaik-Anlagen installieren werden“, sagte er weiter. Denn wenn 2027 die Verpflichtung zur Einspeisung endet, möchte er mit dem erzeugten Strom vor allem seine Hallen versorgen, bis hin zu Heizung und Warmwasser. Der Ausschuss zeigte dafür Verständnis, indem er einstimmig die nun kommende öffentliche Auslegung des Bebauungsplans beschloss.

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