Gebühren in Rheinbach Straßenreinigung und Kanalnutzung werden teurer

Rheinbach · Im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Rheinbach standen einige Gebührensatzungen auf der Tagesordnung. Das soll sich bei den Kosten für Straßenreinigung und Abwasser ändern.

Die Kosten für die Straßenreinigung in Rheinbach sollen steigen.

Die Kosten für die Straßenreinigung in Rheinbach sollen steigen.

Foto: dpa/DPA

Zum Jahresende hat sich der Haupt- und Finanzausschuss in Rheinbach mit einigen Gebührensatzungen befasst. So galt es unter anderem, Straßenreinigungs- und Kanalbenutzungsgebühren für 2023 festzulegen. Die vom Ausschuss an den Rat zum Beschluss empfohlenen Satzungen sehen Erhöhungen vor. Allerdings seien diese zumindest bei den Kanalbenutzungsgebühren laut Sitzungsvorlage „als moderat zu bezeichnen“.

Neue Konditionen beim Kehrdienst

Für den Kehrdienst der Straßen heißt das, in 2023 sind pro Kehrmeter jährlich 1,11 Euro zu bezahlen im Vergleich zu 0,91 Euro 2022. Für den Winterdienst fallen im kommenden Jahr 0,97 Euro je Kehrmeter an. Hier zahlten die Rheinbacher 2022 noch 0,89 Euro. Die Begründungen sind unterschiedlich. Die Preise für den Kehrdienst richten sich nach einem externen Dienstleister. Der habe die Konditionen neu vereinbart – wegen „starker inflationärer Tendenz“ schlagen diese nun mit 120.000 Euro zu Buche statt wie bisher mit 95.000 Euro.

Grundlage für die Berechnung der Winterdienst-Kosten ist die Abrechnung der Vorjahre. Je nach anfallenden Winterdienst-Leistungen können Überschüsse aus den Gebühren für die Bürger günstig verrechnet werden. Letztendlich ist diese Abrechnung damit stark witterungsabhängig. Die für 2023 veranschlagten Kosten liegen im Vergleich mit den Vorjahren im mittleren Bereich. Besonders günstig war das Jahr 2010 mit 0,71 Euro pro Kehrmeter, 2012 mussten die Rheinbacher dafür 2,20 Euro zahlen. Beiden Gebührensatzungen stimmte der Ausschuss einstimmig zu.

OVG-Urteil bringt Änderung bei Kanalnutzungsgebühren

Bei der Festsetzung der Gebührensätze für Schmutz- und Oberflächenwasser spielt auch in Rheinbach das Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW aus dem Mai eine Rolle. Denn gefordert ist darin, die Berechnung des kalkulatorischen Zinssatzes zu ändern. Das würde sich letztendlich in Rheinbach auf die gebührenrelevanten Kosten bei den Schmutz- und Oberflächenwassergebühren auswirken – mit einer Senkung dieser um rund 300.000 Euro. Allerdings ist das entsprechende Gesetz des Landes noch nicht beschlossen. Davon und vom Zeitpunkt des Beschlusses ist abhängig, welcher Zinssatz am Ende tatsächlich angesetzt wird.

Verwaltung soll Spielräume prüfen

Der Senkung der gebührenrelevanten Kosten stehen allerdings in Rheinbach erhöhte Ansätze für die bauliche Unterhaltung des Kanals, Abschreibungen und geringere Überschussrückgaben aus den Vorjahren entgegen. Unter dem Strich bedeutet das eine Gebührensteigerung, die in der Beschlussvorlage auch angegeben war. Der Ausschuss stimmte dieser zu. Allerdings auf Vorschlag von Georg Wilmers (SPD) mit dem Auftrag an die Verwaltung, bis zum endgültigen Beschluss im Rat am Montag, 19. Dezember, die Gebühren „auf weitere Spielräume zu überprüfen“.

Pro Kubikmeter Schmutzwasser sind 2023 laut der bislang vorliegenden Gebührensatzung 3,07 Euro zu zahlen (2022: 2,93 Euro), für Oberflächenwasser steigen die Kosten auf 1,57 Euro pro Kubikmeter (von 1,54 Euro). Berechnet auf einen typischen Vier-Personen-Haushalt steigt die Abgabenlast laut Verwaltungsvorlage damit auf 802 Euro in 2023. 2022 lag sie noch bei 771 Euro. In Rheinbach entfielen auf diesen Musterhaushalt aber schon Kosten in Höhe von 860 Euro im Jahr 2016. Für die Zukunft spielen in die Gebührenentwicklung sowohl die Inflation als auch anstehende Kanalsanierungen hinein. Rheinbach hat 2017 ein Abwasserbeseitigungskonzept erarbeitet. Damit wurden erhebliche Beschleunigungen in der Kanalsanierung notwendig. Eine Folge: 2017 stiegen die Gebührensätze erheblich.

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