Rheinbacher Ehepaar darf keine PV-Anlage bauen Warum Wohn-Riester-Verträge keine Investitionen in nachhaltiges Wohnen vorsehen
Rheinbach · Wohn-Riester-Verträge stehen in der Kritik: Eigentlich sollen sie sinnvolle Investitionen ins Eigenheim ermöglichen. Stattdessen liegen Milliarden ungenutzt herum. Wo das Problem liegt.
Die Energiekosten steigen, Bürgerinnen und Bürger spüren die Auswirkungen der drohenden Rezession immer deutlicher – und einige wollen vorsorgen. So auch Ewa und Frank Schmidt aus Rheinbach: Das Ehepaar will sein Erspartes in die energetische Sanierung des Eigenheims stecken, um nachhaltig zu wirtschaften und die eigenen Energiekosten langfristig zu senken. Der Plan der 52-jährigen Krankenpflegerin und ihres 57-jährigen Ehemannes lautet, eine Photovoltaikanlage (PV) auf ihrem Dach zu installieren.
2009 haben die beiden einen Wohn-Riester-Vertrag abgeschlossen und möchten ihr angespartes Geld jetzt für den Bau der PV-Anlage nutzen – doch die Vertragsbedingungen lassen dies nicht zu. Das Paar sei mit diesem Problem nicht alleine, sagt Christian Schröder, Sprecher der Westdeutschen Landesbausparkasse (LBS).
Riester-Verträge als Altersvorsorge
Die Riester-Rente ist eine private Altersvorsorge. „Das Prinzip ist: Eine Privatperson zahlt monatlich Geld ein und erhält dafür eine staatliche Prämie von 350 Euro im Jahr“, erklärt Schröder. Wer explizit für die Finanzierung, den Bau oder Umbau seines Eigenheims sparen möchte, für den eigne sich ein Wohn-Riester-Sparvertrag. Das darin gesammelte Guthaben könne jederzeit für bestimmte Finanzierungen rund ums Wohnen genutzt werden. Eigentlich.
Im Fall des Ehepaars aus Rheinbach gibt es jedoch ein Problem: „Wir werden unser Haus bis zum Renteneintritt vermutlich abbezahlt haben. 2016 haben wir beim Bau bereits auf Barrierefreiheit geachtet“, sagt Frank Schmidt, und fügt hinzu: „Das Riestern würde sich für uns jetzt vor allem lohnen, wenn wir es für die Photovoltaikanlage nutzen dürften“. Doch das ist bislang nicht möglich.
Rechtliche Einschränkungen
Es bedürfte einer Gesetzesänderung, die den Einsatzbereich des Wohn-Riesterns erweitert. „Die Bedingungen der Verträge wurden in einer Zeit festgelegt, in der erneuerbare Energien nicht die gleiche Rolle spielten wie heute“, erklärt Schröder. Darum sei die Finanzierung einer energetischen Sanierung darin bislang nicht vorgesehen. Die LBS West veröffentlichte bereits im Januar 2020 ein Standpunktepapier, das auf diesen Missstand aufmerksam macht – bislang ohne Erfolg. Dabei sei eine Änderung der Bedingungen kein großer Aufwand, meint Christian Schröder: „Das Gesetz müsste bloß um wenige Sätze ergänzt werden.“
Ungenutztes Potenzial
Mit vergleichsweise wenig Aufwand könnte viel bewirkt werden, sagt der LBS-Sprecher: Er habe berechnet, dass aktuell mehr als zehn Milliarden Euro Vermögen ungenutzt in Riester-Verträgen lägen, die für erneuerbare Energien oder energetische Sanierungen genutzt werden könnten. Hinsichtlich des Klimawandels, aber auch, wenn man die steigenden Energiekosten für Privathaushalte bedenkt, wäre es laut Schröder ein Gewinn, Menschen zu ermöglichen, mit ihrem Wohn-Riester-Vertrag in Nachhaltigkeit zu investieren – und das betrifft nicht nur Ewa und Frank Schmidt.