Stadt rät Hausbesitzern zu Zurückhaltung Rheinbach plant Änderung bei Kanal-Tüv

RHEINBACH · Die Stadt Rheinbach will einen Beschlussvorschlag zur Aufhebung der Satzung zur Dichtheitsprüfung, dem sogenannten Kanal-Tüv, in den Ausschuss für Stadtentwicklung und anschließend in den Rat einbringen. Deshalb rät sie privaten Hausbesitzern zur Zurückhaltung bei der Vergabe von Aufträgen zur Dichtheitsprüfung. Hintergrund ist die Änderung des Landeswassergesetzes, die der Landtag Nordrhein-Westfalen Ende Februar beschlossen hat.

Wesentlicher Inhalt ist der Wegfall der allgemeinen Prüfpflicht bei privaten Hausanschlüssen außerhalb von Wasserschutzgebieten. Für diese Grundstücke müssen die Kommunen eine eigene Satzung erlassen, die den Umgang mit der Prüfung regelt. Da im Stadtgebiet Rheinbach keine besiedelten Bereiche innerhalb von Wasserschutzgebieten lägen, betreffe dies alle privaten Hausanschlüsse im Stadtgebiet Rheinbach, heißt es in einer Mitteilung der Stadtverwaltung. Somit werden alle Rheinbacher Bewohner entlastet.

Der geplante Beschlussvorschlag zur Aufhebung der Satzung zur Dichtheitsprüfung kommt auch der FDP-Fraktion im Rheinbacher Stadtrat entgegen, die eine Satzungsänderung und damit eine Entlastung der Bürger gefordert hatte.

Die Fraktion teilt zudem mit, sie habe bereits bei der Verabschiedung der letzten Satzungsänderung darauf hingewiesen, "dass aufgrund der damals zu erkennenden Widerstände der FDP- und CDU-Fraktionen im Landtag eine sich abzeichnende Gesetzesänderung zu einer sofortigen Nachbesserung bei der Satzung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger führen muss".

Generell befürchtet FDP-Ratsmitglied Lorenz Euskirchen, dass die neue Regelung des nordrhein-westfälischen Landeswassergesetzes in vielen Fällen dazu führe, dass der Streit vom Landtag nun wiederum in die Gemeinden verlagert werde.

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