Rheinbacher vergewaltigte Justizbedienstete Ex-Häftling kommt wegen Vergewaltigung knapp sieben Jahre in Haft

Rheinbach · Das Bonner Landgericht verurteilte einen ehemaligen Strafgefangenen, weil er nach seiner Haftentlassung eine Justizbedienstete vergewaltigt hatte. Auch Körperverletzung und Drogenbesitz tragen zum Urteil bei.

 Der Angeklagte wurde zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt.

Der Angeklagte wurde zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt.

Foto: dpa/Sven Hoppe

Dass der 25-jährige Strafgefangene eine geringe Frustrationstoleranz hat, war der zuständigen Sozialarbeiterin in der JVA Rheinbach schnell aufgefallen. Das geht aus einem entsprechenden Aktenvermerk hervor. Wenige Monate nach seiner Entlassung vergewaltigte der Ex-Häftling die Frau mehrfach. Am Donnerstagmittag wurde der 25-Jährige nun vor der 10. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht wegen Vergewaltigung in zwei Fällen, Körperverletzung sowie wegen Drogenbesitzes zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt.

Wutschnaubend und mit hochrotem Gesicht weinte und schimpfte der mit weißem Hemd und grauem Sakko gekleidete Mann während der gesamten Urteilsverkündung. Zwischenzeitlich klammerte er sich immer wieder verzweifelt an seine Anwältin und brachte den Vorsitzenden Richter Marc Eumann schließlich dazu, die Verhandlung für zehn Minuten zu unterbrechen.

Ansonsten ließ sich der Vorsitzende aber nicht im Geringsten aus der Ruhe bringen und sorgte dafür, dass der Verurteilte sich seine Vergehen und deren Konsequenzen von Anfang an noch einmal vor Augen führen lassen musste.

Kurze Beziehung zwischen Täter und Opfer

Täter und Opfer führten nach der Haftentlassung des 25-Jährigen zunächst eine kurze Beziehung. Beide trafen sich mehrfach in Hotels oder an anderen Orten – die Privatwohnung der Frau sollte für den Haftentlassenen tabu bleiben. Das akzeptierte dieser aber nicht und kletterte 2020 an einem frühen Augustmorgen auf den Balkon der Erdgeschosswohnung. Von den Geräuschen aufgeschreckt öffnete die Frau verängstigt, konnte den aggressiv auftretenden Mann aber zunächst etwas beruhigen und schaffte es so ihren zum Tatzeitpunkt alleine mit ihr in der Wohnung lebenden Sohn für die Schule fertigzumachen.

Dass sie nach dessen Verabschiedung an der Haustür in die Wohnung zurückkehrte, spreche dafür, dass sie mit einer Vergewaltigung nicht im Geringsten gerechnet habe, so Eumann in der Urteilsbegründung. Während der Vorbereitung der Haftentlassung habe sich aus anfänglicher Skepsis oder sogar Ablehnung ein zunehmendes Vertrauensverhältnis zwischen dem noch-Strafgefangenen und der Gefängnismitarbeiterin entwickelt.

„Sehr einseitige“ Chatprotokolle auf den Handys

Das habe dann nach der Entlassung zu einem „ambivalenten Beziehungsverhältnis“ geführt. Die Liaison sei aber im Laufe des Augusts „toxisch geworden“, was insbesondere auch die Auswertung der „sehr einseitigen“ Chatprotokolle auf den Handys der beiden gezeigt hätte.

Nachdem die Frau ihren Sohn verabschiedet und in die Wohnung zurückgekehrt war, kam es schnell zu Gewalt, der 25-Jährige vergewaltigte sein Opfer mehrfach. Wie oft genau, konnte das Gericht nicht mit letzter Genauigkeit feststellen und so blieb es gemäß dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ bei einer Verurteilung wegen zweifacher Vergewaltigung.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort