Zunahme von Steingärten Rheinbach will grüne Vorgärten statt Steinwüsten

RHEINBACH · Wildwuchs der Steinwüsten: Die Stadt Rheinbach sucht nach Wegen, wie Grundstücke natürlicher gestaltet werden können. Eine besondere Sorge gilt den Vögeln und den Igeln.

Nicht selten hat es beim Anblick mancher Vorgärten den Anschein, als habe ein Lastwagen dort eine Ladung Schotter verloren und achtlos liegengelassen. Auf anderen Grundstücken sind die immer beliebter werdenden Strukturen aus Steinen und unterschiedlich farbigen Kiesformationen offenbar nach den Grundsätzen des Feng Shui angeordnet. Doch was in diesem Meer an Grautönen in den Vorgärten anno 2019 oftmals fehlt, ist natürliches Grün. Diese Zunahme sogenannter Steingärten vor Rheinbacher Wohnhäusern hat zu einer bisher nahezu einmaligen Situation in einem politischen Gremium des Rates geführt: Die Mehrheitsfraktionen CDU und FDP konnten sich im Stadtentwicklungsausschuss nicht mit ihrer Meinung durchsetzen, diese steinernen Zierden zu dulden.

Ein CDU-Ratsherr enthielt sich der Stimme, was SPD, UWG und Grünen zu einer Mehrheit in dieser Frage verhalf. Hintergrund der Debatte war der Antrag eines Bürgers, Kiesvorgärten, bei denen der Boden mit Steinen etwa aus Lava oder Basalt bedeckt wird, in künftigen Bebauungsplänen nicht mehr zu erlauben. Stattdessen sollten diese Flächen möglichst naturnahe gestaltet werden, lautete der Vorschlag. Außerdem, so der Bürgerantrag weiter, möge die Stadtverwaltung eine Kampagne mit dem Ziel starten, schon existierende Kiesflächen möglichst naturnahe umzuwandeln.

Der Antragsteller berief sich auf den Naturschutz: Man solle so Pflanzen, Insekten, Vögeln und weiteren Tierarten helfen, denn „naturnahe Flächen erhalten Leben“, argumentierte er. Die Stadtverwaltung schlug vor, den Antrag aber aus rechtlichen Gründen abzulehnen. Der Paragraf neun, Absatz eins des Baugesetzbuches enthalte für ein Verbot keine Rechtsgrundlage. Sie werde jedoch prüfen, „inwieweit über gestalterische Festsetzungen die Anlage und das Ausmaß von Kiesflächen auf Baugrundstücken rechtlich sicher gesteuert werden kann“, erklärte Fachbereichsleiterin Margit Thünker-Jansen. Außerdem seien Kiesgärten oder Kiesvorgärten“ unbestimmte Rechtsbegriffe. Und: Mit der im Bürgerantrag vorgeschlagenen Formulierung „gleichgültig welcher Flächengröße“ werde „die Baufreiheit unangemessen eingeschränkt“. Eine Kampagne gegen schon existierende Kiesflächen lehnt die Verwaltung ebenfalls ab.

Dem mochte Grünen-Ratsherr Nils Lenke nicht folgen und begründete dies mit der „Verarmung der Landschaft“ und der Verdichtung des Bodens, wie er sagte. Angesichts der Klimaerwärmung hielt er es für wichtig, eine rechtlich gangbare Lösung zu finden, statt den Antrag abzulehnen. In Stuttgart oder Heilbronn etwa werde Paragraf neun des Baugesetzbuches „zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ angewendet. Auch in anderen Kommunen ist ein mögliches Verbot von Steingärten bereits Thema in Ratsgremien gewesen (siehe Kasten).Brozio sieht in den Steinflächen gar „eine absolute Katastrophe“. Der Christdemokrat schlug vor, „energisch gegen Verwüstung und Versiegelung der Flächen“ vorzugehen. Kleinlebewesen wie Igel kämen dort überhaupt nicht zurecht. Warum könne man das nicht wie die Stadt Xanten klipp und klar per Satzung verhindern, fragte er und plädierte für eine Aufklärungskampagne.

Lorenz Euskirchen (FDP) sprach sich gegen „Verbotsorgien“ aus. Hier werde so getan, als ob alle Gärten in Rheinbach so aussähen. Er teile die Auffassung von Fachgebietsleiterin Margit Thünker-Jansen, jeder solle für sich selbst entscheiden. Claus Wehage (CDU) schlug vor, mit offenen Augen durch die Stadt zu gehen, um sich selbst ein Bild zu machen. Manche Gärten etwa in der Turmstraße seien „in katastrophalem Zustand“. Er führte das auf das zunehmende Alter von Bewohnern zurück, die auch kein Geld hätten „pausenlos Gärtner“ zu beschäftigen. Kiesgärten seien besser als verwilderte, so Wehage. Seine Parteifreundin Silke Josten-Schneider pflichtete ihm bei: „Jeder kann mit seinem Garten tun und lassen, was er mag“. Sie sah „keine großartige Handhabe“, da einzugreifen.

Thünker-Jansen bemühte sich, die Kontroverse zu entschärfen. Man werde eine Lösung finden, sagte sie. Doch sei die Kontrolle schwierig, da Bauanträge wenige Aussagen dazu enthielten und Hausbesitzer ihre Vorgärten oft erst nach Jahren gestalteten. Lenke schlug daraufhin einen Kompromiss vor. Statt den Antrag abzulehnen, solle die Verwaltung prüfen, wie er umgesetzt werden kann. Dieser Tenor fand mit zehn zu neun Stimmen eine Mehrheit.

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