2G+ in Arztpraxen Rheinbacher Ärzte kritisieren Testregelungen für geimpfte Mitarbeiter
Rheinbach · In Arztpraxen gelten unterschiedliche Regelungen für Besucher, Patienten und Mitarbeiter - und die ändern sich auch noch ständig. Die Ärzte Stefan Hoven und Stephan Haufe aus Rheinbach kritisieren das.
Die neuen Regelungen zum Coronaschutz bereiten den Mitarbeitern und Medizinern in Arztpraxen viel Arbeit. Während Patienten einfach zur Behandlung kommen dürfen, müssen auch geimpfte oder genesene Besucher beim Betreten einer Praxis einen Nachweis über einen aktuellen Coronatest erbringen. Für das Personal galt bis Donnerstag ebenfalls 2G+, geimpft oder genesen mit täglicher Testung – alles natürlich genau zu dokumentieren. Ein Aufwand, den im Rheinbacher Ärztehaus der allgemeinmedizinisch tätige Internist Dr. Stefan Hoven heftig kritisiert.
Das fange schon mit den Kosten an: Rund fünf Euro koste ein Schnelltest aktuell, gute Tests sogar zehn Euro. Teste er täglich jede im Schnitt fünf Mitarbeitenden, seien das 250 Euro pro Woche, so Hoven. Und das mit einem für ihn aussagelosen Ergebnis, denn: „Diese Tests schlagen nur an, wenn Sie eine ausreichend hohe Virenlast im Körper haben.“ Das sei aber bei den meist dreifach Geimpften zumindest ohne Symptome nicht der Fall. Und wer ein entsprechendes Symptom bei sich bemerke, komme ohnehin nicht zur Arbeit. Hoven nennt die Testpflicht daher eine „medizinisch nicht nachvollziehbare Anweisung des Gesetzgebers“.
Schwammige Regeln und häufige Änderungen
Was die Sache nicht einfacher macht, seien die ständigen Änderungen der Anordnungen. Maßnahmen würden abends angekündigt und müssten am nächsten Morgen umgesetzt werden, so Hoven. Was sich beim Besuch des GA im Ärztehaus zeigt. Als Hoven seinen Kollegen, den Kieferorthopäden Dr. Stephan Haufe zum Gespräch dazu holt, hat der eine neue Anordnung dabei, gerade fünf Minuten alt. Es reiche nun, Mitarbeiter zweimal die Woche zu testen.
Wie schwammig die Regeln seien, zeigt Haufe in seinem Alltag. In der Kieferorthopädie werden oft Kinder und Jugendliche behandelt. Ab welchem Alter sind da die Eltern noch betreuend dabei, und damit nicht testpflichtig, ab wann nur Besucher? Das habe zuerst im Ermessen der Praxismitarbeiter gelegen. Dann hatte Haufe am Donnertagmorgen in einem Schreiben der Zahnärztekammer Nordrhein neue Informationen: Wenn ein Kind elterlichen Beistand braucht oder jemand beispielsweise seinen dementen Verwandten zum Arzt bringt, entfällt die Testpflicht.
Hoven: Bin 100 Prozent für eine Impfpflicht
Das alles unterliegt laut Haufe aber einer Dokumentationspflicht. Er zeigt Vordrucke, in denen Namen und Status (geimpft, genesen, getestet) von allen Besuchern festzuhalten sind. Was letztendlich auch für Postboten, Labormitarbeiter oder Apotheker bei Medikamentenlieferungen gelte. Auch der Impfstatus der Mitarbeiter und die jeweiligen Testungen sind zu dokumentieren. Die Unterlagen gingen dann alle 14 Tage an das Gesundheitsamt. Ob die allerdings aktuell die Zeit hätten, das auszuwerten, bezweifelte Hoven.
Auch ob es dabei bleibt, scheint unklar. Erste Bundesländer hätten Teile der Regularien schon zurückgenommen, sagt Hoven. Als Weg aus der Pandemie siehe er die Tests nicht. „Unsere Priorität liegt auf den Impfungen“, erklärt er. Allein 150 waren es am Vortag. Die eng und teilweise doppelt getakteten Termine sind bis Mitte Februar kommenden Jahres vorgeplant. Das sei das einzige, was uns jetzt noch weiterbringe. Daher sagt er: „Ich bin 100 Prozent für eine Impfpflicht.“