Beamte sichern 2,6 Millionen Dateien mit Pornografie Rheinbacher Gericht verurteilt 46-Jährigen zu Geldstrafe
RHEINBACH · Im großen Stil hat ein 46-Jähriger pronografisches Material aus dem Internet heruntergeladen und auf verschiedenen Speichermedien gesichert. Als so genannter Beifang waren darunter auch 255 kinder- und 205 jugendpornografische Darstellungen.
Wegen des Besitzes von 460 Dateien mit kinder- und jugendpornografischen Darstellungen ist ein 46-Jähriger am Dienstag vor dem Rheinbacher Amtsgericht zu 2400 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Was Staatsanwältin und Strafrichter dem Angeklagten zugute hielten: Er hat im Internet nicht gezielt nach Dateien mit kinder- oder jugendpornografischen Inhalten gesucht. Vielmehr hatte er über rund drei Jahre insgesamt 2,9 Millionen Dateien mit erwachsenenpornografischen Inhalten heruntergeladen und auf verschiedenen Speichermedien besessen.
Darunter waren als so genannter Beifang verstreut auch die 255 kinder- und 205 jugendpornografischen Darstellungen. Wenn er bei Durchsichten der laut Strafrichter „im großen Stil“ heruntergeladenen Erwachsenenpornografie solche Dateien entdeckt hatte, hatte er diese gelöscht beziehungsweise in den Papierkorb geschoben. Nach einer Durchsuchung durch die Polizei im Februar vergangenen Jahres konnten die kinder- und jugendpornografischen Dateien allerdings wiederhergestellt werden.
Beamte finden auch Darstellungen
mit Kindern und Jugendlichen
Wie der Verteidiger ausführte, sei sein Mandant seines Erachtens gar nicht im Besitz des kinder- und jugendpornografischen Materials gewesen, weil er es eben gelöscht habe. Dem entgegen stehe aber die Rechtsprechung, nach der bloßes Verschieben in den Papierkorb allein nicht ausreiche. Der Verteidiger beantragte Freispruch für den 46-Jährigen, hilfsweise ein mildes Urteil, weil dieser eben keinen „Besitzwillen“ des kinder- und jugendpornografischen Materials gehabt habe.
Dem konnten sich Staatsanwältin und Strafrichter allerdings nicht anschließen. Denn auch solcher „Beifang“ trage letztlich dazu bei, dass es für Kinder und Jugendliche zu Situationen komme, in denen sie zu Opfern solcher pornografischer Darstellungen gemacht werden. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu der Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 40 Euro. sax