Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr und Fahrerflucht Rheinbacher muss 2250 Euro Strafe zahlen

Rheinbach · Wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr in Tateinheit mit Unfallflucht ist jetzt ein 40-Jähriger aus Rheinbach vor dem dortigen Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 2250 Euro verurteilt worden.

Außerdem wird ihm für weitere sieben Monate der Führerschein entzogen, der am Tag des Unfalls, dem 25. Oktober 2012, von der Polizei sichergestellt worden war. Über die Höhe des Schmerzensgelds an das Unfallopfer - eine 20-jährige Studentin - wird im Zivilprozess entschieden.

Der 40-Jährige hatte sich bereits vergangene Woche vor Gericht verantworten müssen (der General-Anzeiger berichtete). Da sich sein Verteidiger sowie der Anwalt der 20-jährigen Nebenklägerin nicht über dessen Antrag auf ein Schmerzensgeld hatten verständigen können, wurde das Verfahren nun fortgesetzt.

Eine Einigung zeichnete sich aber auch diesmal nicht ab, so dass Amtsrichter Jan Fante die Diskussion beendete und die Beweisaufnahme schloss. Der Staatsanwalt forderte eine Geldstrafe von 3600 Euro sowie einen Entzug der Fahrerlaubnis von insgesamt einem Jahr. Für den 40-jährigen Handwerker bedeutet das Fahrverbot nun auch den Verlust seines Jobs.

Der Vorschlag des Verteidigers, sein Mandant sei bereit, ein Schmerzensgeld zu zahlen, sofern er seinen Führerschein wiederbekomme, stieß sowohl bei dem Amtsrichter als auch beim Anwalt der Nebenklägerin auf wenig Verständnis. Ebenso wenig wie die Anmerkung, die Versicherung des Angeklagten habe ja schließlich schon 3000 Euro ausgezahlt.

Als Schmerzensgeld komme diese Summe doch wohl kaum infrage, argumentierte der Anwalt der 20-Jährigen. Auch nicht als Vorschuss auf die Schäden, die seine Mandantin durch den Unfall gehabt habe und die noch zu erwarten seien. Da sie ein komplettes Studienjahr verliere, bedeute das für sie als BAföG-Empfängerin zusätzliche Kosten in vierstelliger Höhe.

Außerdem verliere sie, da sie ja erst später mit dem Studium fertig werde, ein ganzes Berufsjahr. Und mit ihrer Qualifikation werde sie sicher einen Job mit einem Jahresgehalt von mindestens 100.000 Euro finden. Schwerwiegend seien vor allem die komplizierten Knieverletzungen. Kaum vorstellbar, dass jemand einfach wegfahre und eine junge Frau vor Schmerzen schreiend auf der Straße zurücklasse, fügte der Anwalt hinzu.

Und das sei sicher nicht mit einem Blackout zu erklären oder unter den Begriff des allgemeinen Lebensrisikos zu fassen. Der Verteidiger argumentierte, sein Mandant habe nicht gewusst, wie schwer der Unfall gewesen sei, sonst wäre er nicht weitergefahren. "Dazu hätte er doch gar keinen Grund gehabt, da er weder Alkohol getrunken oder Drogen genommen oder sich je etwas hat zuschulden kommen lassen." Er habe sich vor Gericht entschuldigt und Reue gezeigt.

Der Richter blieb zwar im Strafmaß unter dem Antrag des Staatsanwalts, bestand aber darauf, dass der Führerschein noch bis Oktober 2013 einbehalten wird. Der 40-Jährige habe doch sehen müssen, dass ein Mensch über die Motorhaube seines Wagens auf die Straße gestürzt sei. Die Unfallflucht sei vorsätzlich gewesen, daran bestehe kein Zweifel. Für die Geschädigte und für den Angeklagten werde dieser Unfall noch lange nachwirken.

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