Prozess in Bonn Rheinbacher wegen Missbrauch an Neffen zu mehrjähriger Haft verurteilt

Bonn/Rheinbach · Zwischen Februar 2016 und November 2018 hat ein Rheinbacher seinen heute elf Jahre alten Neffen mindestens viermal missbraucht. Nun muss der Mann mehrere Jahre in Haft.

 Symbolbild.

Symbolbild.

Foto: dpa/Oliver Berg

Drei Jahre und drei Monate muss ein 35-Jähriger aus Rheinbach ins Gefängnis. Er hat seinen minderjährigen Neffen zwischen Februar 2016 und November 2018 mindestens viermal missbraucht. Als sich der Junge schließlich mit dem „Geheimnis“, das er mit seinem Onkel teilte, an seine Mutter wandte, machten die getrennt lebenden Eltern „alles richtig“, wie der Vorsitzende Richter Wolfgang Schmitz-Justen in der Urteilsbegründung noch einmal hervorhob.

Viele Angehörige der Familie der Mutter lebten seit Langem in verschiedenen, aber direkt benachbarten Wohnungen einer Rheinbacher Siedlung. Da lag es nahe, die Verwandtschaft in die Kinderbetreuung einzubinden. So verbrachte der heute Elfjährige auch viel Zeit bei seinem Onkel. Immer, wenn die Mutter arbeiten musste oder wichtige Termine hatte, sprang der arbeitslose ältere Bruder der Frau gerne ein.

Angeklagter gesteht im Prozess

Schon als Kind hatte der jetzt Verurteilte ein schweres Päckchen zu tragen. Wegen einer Sprachstörung besuchte der Junge eine Sprachheilschule. Seine Eltern sahen sich mit der Erziehung wohl überfordert und so verbrachte er einen guten Teil seiner Kindheit in Heimen. Dort sei er selbst Opfer sexueller Übergriffe geworden, wie er dem Gericht berichtete. Nach dem Hauptschulabschluss und einer Ausbildung als Beikoch arbeitet der Rheinbacher nur wenige Jahre. 100 bis 150 Euro hat er nach Abzug von Miete und Essenskosten seither zum Leben zur Verfügung. Das Geld werfe sein Betreuer regelmäßig ein, wie er sich dem Gericht gegenüber ausdrückte.

Den Missbrauch räumte der Angeklagte nach einem klaren Hinweis des Richters vollständig ein und ersparte dem Jungen damit, vor Gericht aussagen zu müssen. Die Kammer sah – anders als die Verteidigung – keine Anzeichen dafür, dass der Täter  möglicherweise eingeschränkt steuerungsfähig oder vermindert schuldfähig sein könnte.

Die Eltern hätten nach dem Hinweis ihres Sohnes perfekt reagiert, lobte der Richter. Sie schenkten ihm sofort Glauben und gingen mit ihm zur Polizei. Um ihrem Sohn die immer wiederkehrende Erinnerung an die Vorfälle zu ersparen, stimmte die Mutter schweren Herzens zu, dass der Elfjährige sofort nach Bekanntwerden der Vorwürfe bei seinem Vater leben sollte. Für seinen Sohn sei am Wichtigsten gewesen, dass die Wahrheit endlich ans Licht kommt, hatte der Vater als Zeuge ausgesagt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort