Amtsgericht Rheinbach Schlägerei auf Karnevalsparty beschäftigt Gericht

RHEINBACH · "Extrem gut weggekommen" sind nach Worten der Staatsanwältin drei junge Männer, die wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung auf einer Karnevalsparty angeklagt waren.

Das Verfahren vor dem Rheinbacher Amtsgericht gegen einen heute 18-jährigen Auszubildenden wurde eingestellt. Ein weiterer heute 18-jähriger Swisttaler wurde wegen einfacher Körperverletzung zu 30 Sozialstunden verurteilt und erhielt eine Verwarnung. Außerdem muss er an einem Gespräch der Jugendgerichtshilfe zum Thema "Verantwortung" teilnehmen. Letzteres gilt auch für einen 20-jährigen Fachabiturienten, der wegen gefährlicher Körperverletzung zudem zu 40 Sozialstunden sowie Schadenersatz verurteilt und ebenfalls verwarnt wurde.

Wie vor Gericht nachgewiesen werden konnte, hatte der 18-jährige Swisttaler einem anderen Gast bei einer Schlägerei auf einer Karnevalsparty 2013 in Euskirchen eine "Kopfnuss" gegeben und der 20-Jährige mit seinem um die Hand gewickelten Gürtel jemandem ins Gesicht geschlagen. Dem Dritten im Bunde wurde vorgeworfen, sich mit einem anderen geschlagen zu haben und als dieser am Boden lag, noch auf ihn eingetreten zu haben. Das konnte jedoch nicht belegt werden.

Zu der Schlägerei, an der zeitweise ein gutes Dutzend der Gäste beteiligt war, gab es viele verschiedene Schilderungen. Der 18-jährige Swisttaler machte offenbar den Anfang: Gleich nachdem er seine Jacke an der Garderobe habe abgeben wollen, sei er mit einem anderen Gast "zusammengestoßen". Das habe dieser absichtlich gemacht. Und schon sei ein "Rumgeschubse" losgegangen, bei dem es zu der Kopfnuss kam, auch wenn der Angeklagte das bestritt: "Ich habe ihn zwar am Kopf berührt, das gebe ich zu, aber nicht ausgeholt, und er ging auch nicht zu Boden." Als "jeder jeden" geschubst habe, seien die Gruppen von den Türstehern getrennt und des Festzeltes verwiesen worden. Draußen seien dann "circa 15 Mann" auf die drei Angeklagten losgegangen. Der 20-Jährige sagte, er sei von einer Flasche im Gesicht getroffen worden, sodass er "voller Blut" gewesen sei.

Deshalb habe er sich seinen Gürtel um die Hand gewickelt und damit "genau den geschlagen, der mich geschlagen hatte". Er selbst habe niemandem eine Flasche auf den Kopf geschlagen. Sehr wohl aber hatte jemand einem 23-jährigen Studenten eine Flasche auf den Kopf geschlagen, die dabei zerbrach, wie er aussagte. Als er schützend seine Hände über den Kopf gelegt habe, sei noch einmal zugeschlagen worden, sodass er erheblich verletzt wurde. Dass einer der Angeklagten ihm den Schlag mit der Flasche versetzt hatte, konnte nach Ansicht von Staatsanwältin und Richter nicht nachgewiesen werden.

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