Rheinbach „Schnapsidee“ kostet junge Frau 1500 Euro

RHEINBACH · Das Amtsgericht Rheinbach verhängte eine Geldstrafe gegen eine junge Frau. Die Auszubildende legte gefälschte Rechnungen vor.

 Gefälschte Rechnungen legte ein Auszubildender vor, der sich jetzt vor dem Rheinbacher Amtsgericht verantworten musste.

Gefälschte Rechnungen legte ein Auszubildender vor, der sich jetzt vor dem Rheinbacher Amtsgericht verantworten musste.

Foto: Benjamin Westhoff

Als „ziemliche Schnapsidee“ seiner Mandantin bezeichnete deren Anwalt vor Gericht, warum die 24-Jährige auf der Anklagebank Platz nehmen musste. Zwischen November 2018 und Mai 2019 hatte sich die Auszubildende mit unechten Dokumenten dreimal Freizeit und Geld bei ihrer damaligen Arbeitgeberin in Rheinbach verschafft. Der Schwindel kostete sie nicht nur ihren Ausbildungsplatz, sondern auch 1500 Euro. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 25 Euro.

Laut Staatsanwaltschaft legte die junge Frau in ihrem Betrieb Bescheinigungen der Industrie- und Handelskammer Oldenburg vor, auf denen die Teilnahme an Lehrgängen „ordnungsgemäße Buchführung“, „Crash-Kursus zur Erstellung von Excel-Tabellen“ und „Buchführung Teil I“ bestätigt wurden. Dazu kamen dann noch Rechnungen eines Hotels. „Es ist nicht ganz so, wie die Staatsanwaltschaft vorträgt“, sagte der Verteidiger. Vielmehr sei seine Mandantin in einer Gruppe von etwa zehn Leuten, darunter auch Azubis, gewesen. Von denen habe einer dann die Bescheinigungen und Rechnungen entworfen, mit dem Ziel, beim jeweiligen Arbeitgeber frei zu bekommen. Da habe seine Mandantin dann mitgemacht. Ihrer ehemaligen Arbeitgeberin habe die junge Frau den kompletten Schaden ersetzt.

Weil es nur eine „Schnapsidee“ gewesen sei, mögen doch Gericht und Staatsanwaltschaft das Verfahren nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung einstellen, plädierte der Verteidiger. Seine Mandantin wolle in den öffentlichen Dienst, und da mache sich eine Vorstrafe schlecht. So solle man doch „den Ball flach halten“.

Das sah der Staatsanwalt indes anders. Wer derartige Delikte begehe, habe im öffentlichen Dienst nichts zu suchen. Außerdem weigere sich die Angeklagte, die Namen der Mittäter zu nennen. Und bei der Analyse des Computers der Angeklagten seien Einzeldateien entdeckt worden, die als Bausteine für die gefälschten Urkunden dienen konnten. Auch erkenne er eine gewisse kriminelle Energie darin, gleich dreimal solche Dokumente herzustellen. Dafür sei eine Strafe von 80 Tagessätzen angemessen. Das Gericht blieb mit seinem Urteil darunter.

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