Prozess in Rheinbach Seine Verlobte flüchtete zu Nachbarn

RHEINBACH · Wegen Körperverletzung ist jetzt ein 26-Jähriger aus Meckenheim vor dem Rheinbacher Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt worden. Aufgrund einschlägiger Vorstrafen, wegen der Wiederholungsgefahr sowie seiner unbehandelten Drogenprobleme wurde die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Zumal die Bewährungshelferin erklärte, der 26-Jährige sei desinteressiert und stets sehr unzuverlässig gewesen. Dem Mann war vorgeworfen worden, am 29. Oktober 2012 seine Verlobte als "Schlampe" beschimpft und ihr ins Gesicht geschlagen zu haben. Der Angeklagte wollte dazu nichts sagen, und auch seine 25-jährige Lebensgefährtin und Mutter seiner fünf Kinder - das sechste ist unterwegs - machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.

Eine 49-Jährige, die im selben Haus wohnt, sagte aus, die junge Frau habe im Nachthemd - verheult und mit gerötetem Gesicht - nachts vor ihrer Tür gestanden und bei ihr Zuflucht gesucht und dort von ihrem Handy aus die Polizei gerufen. "Ich habe dann mit ihr auf die Polizisten gewartet und sie danach zusammen mit den Kindern zu ihrer Mutter gebracht." Ein Polizeibeamter (48) ergänzte, in dieser Familie habe es solche Vorfälle häufiger gegeben. Dabei sei stets auch Alkohol im Spiel gewesen.

Auf Anraten seines Anwalts machte der Angeklagte anschließend doch noch Angaben zu seiner Person. Er sei vor fünf Jahren aus Polen nach Deutschland gekommen, habe hier rasch Arbeit als Maurer gefunden und beschlossen, sich mit diesem Gewerbe selbstständig zu machen.

Doch nachdem Auftraggeber seine Rechnungen nicht bezahlt hatten und so nach und nach ein Schaden in Höhe von 6000 Euro entstanden war, sei er auf die schiefe Bahn geraten, habe sich mit den falschen Leuten eingelassen, regelmäßig Alkohol getrunken und Amphetamine genommen. Mit der häuslichen Situation sei er ebenfalls komplett überfordert gewesen.

Obwohl der Strafverteidiger auf Freispruch plädierte, weil niemand den Vorfall direkt bezeugen könne, waren Staatsanwaltschaft und der Richter letztlich von der Schuld des 26-Jährigen überzeugt. Die Aussage der Nachbarin sei glaubhaft gewesen; ergänzt durch die Angaben des Polizisten und der Bewährungshelferin.

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