Monte Mare in Rheinbach SPD erwartet "prickelnde Vorlage" von der Verwaltung

RHEINBACH · Nach eingehender Diskussion im Rheinbacher Stadtrat hat die SPD-Fraktionsvorsitzende Martina Koch den Antrag ihrer Fraktion zurückgezogen, das Vertragsverhältnis zwischen Stadt und Monte Mare Freizeitbad GmbH & Co. KG vom Rechnungsprüfungsamt (RPA) prüfen zu lassen. Sie erwarte von der Verwaltung stattdessen aber eine "prickelnde Vorlage" für den nächsten Haupt- und Finanzausschuss.

Die SPD wollte geklärt haben, ob es in der derzeitigen Haushaltssituation noch vertretbar und rechtlich zulässig sei, weiterhin in das auch nach zwölf Jahren nicht mängelfreie Gebäude zu investieren. Fast 1,7 Millionen Euro als defizitäres Jahresergebnis in 2012 könnten nicht mehr verkraftet werden. Für die Folgejahre seien rund 1,4 Millionen Euro veranschlagt. Dem stehen an Pachtzahlungen des Betreibers für 2012 240.000 Euro gegenüber, für 2013 noch 120.000 Euro, für 2014 nur noch 60.000 Euro und für 2015 werde mit keiner Pachtzahlung mehr gerechnet.

Nicht nur die SPD sorge sich wegen Monte Mare, so Bernd Beißel (CDU), der eine gemeinsame Lösung forderte. Er bezweifelte ebenso wie Karsten Logemann (FDP) und Bürgermeister Stefan Raetz, dass das RPA die "immense zusätzliche Aufgabe" personell leisten könne. Gegebenenfalls müsse man sich externen Fachverstand einholen, forderte Walter Viethen (SPD).

Der Antrag der SPD soll im Ausschuss beraten werden, ebenso der gemeinsame Antrag von CDU und FDP, für das Haushaltsjahr 2013 ein neu strukturiertes Haushaltssicherungskonzept aufzustellen mit dem Ziel, den Verbrauch der "Allgemeinen Rücklage" und die damit drohende Überschuldung zu verhindern. Das Konzept soll auch Ausgabenreduzierungen und Einnahmeverbesserungen nennen.

Vor Beginn der Ratssitzung hatte Raetz den Fragenkatalog der SPD zum Haushalt detailliert beantwortet. Unter anderem hatte die SPD gefragt, "warum entgegen der rechtlichen Vorgaben die Haushaltssatzung regelmäßig erst im laufenden Etatjahr" in den Rat eingebracht werde. Grund sei, dass viele Informationen erst spät im Aufstellungsjahr vorlägen oder, wie etwa die Steuerschätzung, teils erst zu Beginn des Folgejahres, so Raetz.

Je ungenauer die Haushaltsansätze und damit der Haushaltsplan im Ganzen sei, umso eher müsse ein aufwendiges Verfahren für einen Nachtragshaushalt eingeleitet werden. Finanzwirtschaftliche Nachteile würden sich daraus aber nicht ergeben, die geplanten Maßnahmen würden im Haushaltsjahr ausgeführt.

Bereits begonnen worden sei mit der Umsetzung der Forderung der Kommunalaufsicht, dass Rheinbach für 2013 ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept (HSK) vorlegen soll, mit dem spätestens 2022 ein struktureller Haushaltsausgleich erreicht werde. Die Eckpunkte des neuen HSK stünden aber noch nicht fest.

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