Rechtsstreit wegen Pallotti-Areal SPD-Klage endet ohne Urteil gegen Bürgermeister Raetz
Rheinbach/Köln · Die Rheinbacher Sozialdemokraten hatten Bürgermeister Stefan Raetz wegen „Alleingängen“ vor dem Verwaltungsgericht Köln verklagt. Die Richterin sieht die Klage aber als unzulässig an.
Ohne ein Urteil ist die Feststellungsklage der Rheinbacher SPD-Fraktion gegen Bürgermeister Stefan Raetz (CDU) am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht (VG) Köln ausgegangen. Die Sozialdemokraten im Rat der Stadt waren vor Gericht gezogen, da sie dem Verwaltungschef beim Architektenwettbewerb zur Bebauung des Pallotti-Areals und bei der Nicht-Ausübung des städtischen Vorkaufsrechts bei der Veräußerung von Teilen des Pallotti-Areals „Alleingänge“ vorwarfen (der GA berichtete). Nach Auffassung der SPD habe Raetz den Rat in beiden Fragen nicht einbezogen und somit gegen die Gemeindeordnung verstoßen.
Während der rund 90-minütigen, mündlichen Verhandlung der 4. Kammer des VG unter Vorsitz von Richterin Birgit Herkelmann-Mrowka, zugleich Präsidentin des Verwaltungsgerichts Köln, ging es am Mittwoch jedoch primär um die rechtliche Frage zur Zulässigkeit der Klage – konkret darum, ob die SPD-Fraktion mögliche Rechte des Rats einklagen kann. „Im Ergebnis hat die Kammer diese Frage verneint, sodass es zu keiner vertiefenden Erörterung der Frage gekommen ist, ob das Verhalten des Bürgermeisters in Ordnung gewesen ist oder nicht“, erklärte Richter Pierre Becker-Rosenfelder, von der Pressestelle des VG Köln, auf Anfrage des General-Anzeigers. Anstatt ein Urteil zu sprechen, schlug die Richterin darum den Beteiligten vor, das Verfahren einzustellen. Daraufhin hätten beide Seiten den Streit „übereinstimmend für erledigt erklärt“, so Becker-Rosenfelder.
Rheinbacher Fall ist erste Verhandlung am VG „nach Corona“
Von einem „halben Sieg“ in dieser juristischen Streitigkeit sprach Georg Wilmers. Der SPD-Ratsherr hatte zusammen mit seinen Fraktionsvorstandskollegen Martina Koch, Donate Quadflieg und Dietmar Danz die Klage eingereicht und außerdem seine Fraktion als Rechtsvertreter vor dem VG repräsentiert. „Die Vorsitzende Richterin hat in der Verhandlung klar zu verstehen gegeben, dass der Rat bei der Ausübung des Vorkaufsrechts das zuständige Organ gewesen wäre“, erklärte Wilmers auf GA-Anfrage. Da der Bürgermeister in einer Fragestunde des Rats dies für die Zukunft bereits zugesagt habe, sahen die Sozialdemokraten diesen Punkt bereits vor der mündlichen Verhandlung als erledigt an.
Beim Architektenwettbewerb hingegen war diese Frage für das Gericht nicht so klar, stellte Wilmers fest. „Dieser Punkt wurde aber letztlich gar nicht erörtert, weil man zur Frage der Begründetheit einer Klage erst kommt, wenn die Zulässigkeit der Klage gegeben ist“, sagte der Jurist. Denn: Nur eine Mehrheit des Rates, wie Herkelmann-Mrowka mit Verweis auf die Gemeindeordnung feststellte, kann Handlungen des Bürgermeisters rechtlich prüfen lassen, nicht aber, wie geschehen, vier einzelne Ratsmitglieder.
„Es gab also keine Entscheidung, ob der Bürgermeister im Alleingang die Rahmenbedingungen des Architektenwettbewerbs für das Pallotti-Areal festlegen durfte oder ob er den Rat hätte beteiligen müssen“, bilanzierte Wilmers. Dies nannte der SPD-Ratsherr „unbefriedigend aus meiner Sicht“. Allerdings sei er sich „ziemlich sicher, dass es sich der Bürgermeister in Zukunft gut überlegen wird, ob er so einen Alleingang noch einmal unternimmt“.
Richterin stellt lediglich einen politischen Dissens fest
Als „gescheitert“ betrachtet Stefan Raetz die Klage der SPD vor dem VG, wie er am Mittwoch auf GA-Anfrage erklärte. „Die vier SPD-Ratsmitglieder wollten vom Gericht festgestellt haben, dass ich als Bürgermeister gegen meine Kompetenzen verstoßen habe und den von den Investoren im Pallotti-Quartier in Auftrag gegebenen Architektenwettbewerb nicht ohne den Rat hätte unterstützen dürfen. Das sah das Gericht – wie auch ich – anders“, sagte Raetz. Zwar sei die Klage unzulässig, aber darüber hinaus „auch unbegründet, da dem Bürgermeister keine Rechtsverletzung vorgeworfen werden kann“, so der Verwaltungschef. „Es läge lediglich ein politischer Dissens vor“, habe die Richterin erklärt.
Die Verhandlung des Rheinbacher Falls war am Kölner Verwaltungsgericht die erste nach den Corona-Beschränkungen, berichtete Raetz. Die Kosten des Verfahrens, dessen Streitwert auf 20.000 Euro festgesetzt wurde, trägt die Stadt, erklärte der Bürgermeister. Denn es handele sich um einen sogenannten Organstreit bei dem die SPD-Mitglieder – als Teil des Rats der Stadt – das Recht haben, die ihr eigentlich aufzuerlegenden Kosten von der Stadt erstattet zu bekommen.