Abkürzung über Bahngleise Stadt Rheinbach und die Bahn zum Handeln aufgefordert

RHEINBACH · Fehlende Elemente in einem Zaun beschäftigen derzeit die Stadt Rheinbach und die Deutsche Bahn. Zwischen dem Rewe-Markt und dem Raiffeisenmarkt hat sich ein Trampelpfad gebildet, immer mehr Fußgänger nutzen hier eine Abkürzung. Das Problem dabei: Dieser Weg führt genau über die Bahngleise der Regionalbahn 23.

Immer wieder nutzen Fußgänger die gefährliche Abkürzung über die Bahngleise.

Foto: Henry

Die SPD Rheinbach machte die Stadt und die Deutsche Bahn auf diesen Missstand aufmerksam. "Ich kann nicht nachvollziehen, dass Personen immer häufiger die Bahngleise in Höhe des Rewe-Marktes überqueren, um ein kurzes Stück Weg einzusparen", sagte SPD-Ratsfrau Birgit Formanski. Auch ältere Menschen würden diese Abkürzung wählen, obwohl der Weg über den richtigen Bahnübergang nur rund 200 Meter länger sei. Außerdem seien Personen beobachtet worden, die Leergut an den Gleisen eingesammelt haben.

"Uns ist das Problem bekannt. Wir nehmen die Angelegenheit sehr ernst und werden kurzfristig mit der Stadt Rheinbach Kontakt aufnehmen, um hier für eine Entschärfung der Situation zu sorgen", erklärte ein Bahnsprecher auf GA-Nachfrage. Und diese Kommunikation ließ nicht lange auf sich warten.

"Die Bahn hat Kontakt zu uns aufgenommen, in der kommenden Woche wird es einen Ortstermin geben", bestätigt Peter Feuser von der Stadt Rheinbach. Dort soll dann geklärt werden, welche zu sichernden Stellen auf Stadtgebiet liegen. "Wir als Stadt sind in erster Linie nicht verantwortlich, Bahngelände abzusichern", so Feuser.

Die SPD forderte die Stadt und die Bahn auf, schnell zu handeln und den Trampelpfad unzugänglich zu machen. "Das Aufstellen von fehlenden Zaunelementen soll einen Übergang an dieser Stelle unterbinden", sagte SPD-Ratsmitglied Dietmar Danz. Von den Verantwortlichen erwarte er zunächst eine provisorische Sperrung. Beim Ortstermin soll nun geklärt werden, ob und wie eine Entschärfung der Situation hier möglich ist. "Die Deutsche Bahn ist jedoch nicht verpflichtet, ihre Gleise einzuzäunen", macht der Sprecher der Bahn deutlich.

Die Bahn unternehme seit Jahren gemeinsam mit der Bundespolizei und weiteren Kooperationspartnern Anstrengungen, um auf das richtige Verhalten und die Gefahren an Bahnanlagen aufmerksam zu machen. Das unerlaubte Betreten von Gleisanlagen ist verboten und kann eine Geldbuße von bis zu 5000 Euro nach sich ziehen. Bei einer konkreten Gefährdung des Eisenbahnbetriebs kann ein solcher Eingriff auch als Straftat mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden.