Draußen kein Alkohol Stadt Rheinbach weist auf Verbot hin

RHEINBACH · Auf das seit Februar 2010 geltende Glas- und Alkoholverbot an den Wochenenden und an Weiberfastnacht weist die Stadt Rheinbach hin.

Der Konsum von alkoholischen Getränken und die Benutzung von Glasflaschen und Gläsern sind im Bereich der Grabenstraße zwischen Schweigel-straße und Wilhelmsplatz, auf dem Deinzer Platz sowie im Bereich der Straße An der alten Molkerei von freitags 18 Uhr bis sonntags 8 Uhr untersagt.

An Weiberfastnacht gilt ein Glasverbot zusätzlich im Bereich der Innenstadt (begrenzt durch die Löherstraße, Grabenstraße, Martinstraße, Wälle und Bachstraße sowie auch im Bereich der Straße An der alten Molkerei). Die seit nunmehr drei Jahren ausgesprochenen Verbote, deren Einhaltung regelmäßig durch die Polizei und das Ordnungsamt kontrolliert wird, haben sich nach Angaben der Stadtverwaltung bewährt.

Die Stadt Rheinbach teilte mit, die Verwaltung hoffe, dass in diesem Jahr die Beschwerden über Vandalismus, Ruhestörung und hohes Müllaufkommen weiter abnehmen werden.

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