Kita in Rheinbach Stadt richtet eingruppige Kita ein

RHEINBACH · Die Stadt Rheinbach wird als Träger eine neue eingruppige Kindertagesstätte einrichten, die möglichst zum 1. August dieses Jahres eröffnen soll.

Das Betreuungsangebot soll 35 Stunden wöchentlich umfassen. Die Einrichtung soll allerdings nicht wie zunächst angedacht in einen Pavillon einziehen. Vielmehr wird das ehemalige Hausmeisterhaus der Gemeinschaftsgrundschule Sürster Weg künftig die neue Kita beheimaten. Das hat der Jugendhilfeausschuss in seiner letzten Sitzung der Ratsperiode beschlossen.

Die Investitionskosten betragen 76 000 Euro, die aus der Bildungspauschale finanziert werden, wie Bürgermeister Stefan Raetz den Rat informierte.

Hintergrund: Im März hatte das städtische Jugendamt den Ausschuss darüber informiert, dass rechnerisch zum August dieses Jahres 35 Kinder über drei Jahren keinen Kindergarten-Platz bekommen.

Tatsächlich fehlten 59 Plätze, 41 Kinder seien angemeldet, sechs könnten in der Einrichtung in Hilberath untergebracht werden, so die Verwaltung. In den Daten noch nicht eingerechnet waren die Kinder, die nach dem 1. November 2014 das dritte Lebensjahr vollenden und damit ebenfalls einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben. Die Verwaltung hatte dann noch einmal diejenigen Erziehungsberechtigten angeschrieben, die eine Absage erhalten hatten.

Das Jugendamt hatte daraufhin 40 Meldungen erhalten und zwar 22 Kinder aus der Kernstadt, sechs aus Wormersdorf, fünf aus Flerzheim, zwei aus Ramershoven, ein Kind aus Oberdrees und vier Zuzüge, so die Verwaltung.

Durch Überbelegungen in den Einrichtungen und Weiterbetreuung in der Kindertagespflege konnte die Meldeliste auf jetzt 24 Kinder reduziert werden. So könne der Betreuungsbedarf für Kinder ab drei Jahren ab August 2014 durch eine neue eingruppige Kita gedeckt werden.

Mit dem Landesjugendamt, das die Betriebserlaubnis erteilen muss, sei bereits die Möglichkeit der Nutzung des ehemaligen Hausmeisterhauses besprochen worden.

Eine mündliche Zusage sei erteilt worden unter der Voraussetzung entsprechender baulicher Änderungen für einen Übergangszeitraum von etwa drei Jahren. Wenn das Hausmeisterhaus umgebaut würde, könnten die Räume später der Schule zur Verfügung gestellt werden.

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