Prozess in Rheinbach Streit um eine manipulierte Mahnung

RHEINBACH · Auch wenn es nur um einen geringen Betrag unter 200 Euro ging, entpuppte sich jetzt ein Verfahren wegen Urkundenfälschung und versuchten Betrugs vor dem Rheinbacher Amtsgericht gegen einen 26-Jährigen als sehr verzwickt.

Für Strafrichter Jan Fante war es schwierig, Licht in die Sache zu bringen. Am Anfang stand eine Gebührenrechnung der Stadt Rheinbach für das Aufstellen von Werbetafeln vor einem Imbiss. Nicht gezahlte Gebühren wurden angemahnt und sollten vollstreckt werden.

Das sah der 26-Jährige aber nicht ein, weil er den Imbiss inzwischen an einen Nachfolger übergeben hatte. Die Gebühren sollte dieser zahlen. Allerdings stammte der Antrag für die Werbetafeln noch vom Angeklagten.

Er habe immer nur einen Werbeträger gehabt, die Gebühren sollte er aber nun für zwei zahlen, das sehe er nicht ein, so der 26-Jährige. Die Stadt wiederum hatte festgestellt, dass zwei Werbeträger angemeldet gewesen seien und dem Angeklagten deshalb geraten, die Mahnung zu zahlen. Zwischenzeitlich war dann eine "manipulierte Mahnung" aufgetaucht, auf der statt des Namens des Angeklagten plötzlich der des neuen Imbiss-Besitzers stand.

"Ich habe das nicht gemacht", beteuerte der 26-Jährige und legte eine schriftliche Aussage seiner Ehefrau vor. Darin versichert auch sie, dass ihr Mann die Fälschung nicht begangen habe. Das müsse vielmehr sein Nachfolger sein, denn der sei sauer auf ihren Mann, weil der Imbiss nicht so gut laufe. Er schulde ihrem Mann noch 3600 Euro, die wolle er aber nicht zahlen.

Inzwischen habe er selbst Anzeige gegen seinen Nachfolger und dessen Bruder erstattet, weil beide ihn bedroht hätten, fügte der Angeklagte hinzu. Der Nachfolger allerdings versicherte im Zeugenstand, er habe kein Problem mit seinem Vorgänger. Auch sei er zufrieden mit dem Umsatz seines Imbisses.

Letztlich blieb für den Richter zwar unklar, "wer außer dem Angeklagten ein Interesse gehabt haben sollte, die Mahnung zu manipulieren". Um alles aufzuklären, hätten weitere Zeugen gehört werden müssen. Weil der Betrag aber inzwischen beglichen wurde und der Angeklagte keine Vorstrafen hat, einigten sich alle Beteiligten auf die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von 30 Tagessätzen zu je zehn Euro an die Rheinbach-Meckenheimer Tafel.

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