Geldstrafe für 56-Jährigen Streit um lärmende Kinder eskaliert

RHEINBACH · Wegen Beleidigung muss ein 56-Jähriger aus Meckenheim jetzt eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu 15 Euro (insgesamt 450 Euro) bezahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er am 17. Juni 2013 eine 46-jährige Frau mit den Worten "Was grinst du so, du blöde Kuh" beschimpft hatte.

Nicht unbedingt Anlass für einen Prozess, wie Amtsrichter Jan Fante erklärte. Im Fall des bereits wegen gefährlicher Körperverletzung sowie Bedrohung und Betruges vorbestraften Mannes habe die Staatsanwaltschaft das Verfahren aber nicht einstellen wollen.

Der 56-Jährige räumte ein, es sei durchaus möglich, dass er so etwas gesagt habe. Letztlich aber empfinde er es als ungerecht, dass er nun vor Gericht stehe, wohingegen seine eigenen Anzeigen wegen Ruhestörung nie zu einem Ergebnis führten. Genauer gesagt gehe es um ein paar Kinder, die sich regelmäßig auf dem Privatspielplatz in seiner unmittelbaren Nachbarschaft aufhielten und dort bis 22.30 Uhr ziemlichen Lärm machten.

"Sie schreien und quietschen herum, spielen Fußball, donnern den Ball gegen die Wand. Wenn man ihnen dann sagt, sie sollen leiser sein oder dort verschwinden, zeigen sie einem den Stinkefinger und benutzen Ausdrücke, die ich hier nicht wiederholen möchte", erklärte der 56-Jährige.

Am Abend des 17. Juni sei es auch so gewesen. Er habe dann sein Handy aus der Wohnung geholt und so getan, als würde er die Kinder von seinem Balkon aus fotografieren. "Ich habe denen gesagt, dass ich die Fotos der Polizei zeige. Dann erst sind sie abgehauen", schilderte der Angeklagte.

Die Hauptbelastungszeugin - eine 46-jährige Hausfrau und Mutter aus Meckenheim - schilderte den Vorfall hingegen ganz anders. Der Mann habe ihren Sohn auf dem Spielplatz fotografiert oder gefilmt - und das sei nicht das erste Mal gewesen. "Ich bin an dem Abend mit meiner Schwester und meiner Cousine sowie mit unseren Kindern da spazieren gegangen.

Als sie uns erzählt haben, dass der Mann sie wieder fotografiere, habe ich ihn zur Rede gestellt. Der sagte nur: 'Was grinst du so, du blöde Kuh.'" Daraufhin habe sie den 56-Jährigen dann ebenfalls beschimpft. Sie wolle nicht, dass er Bilder von ihrem Sohn oder einem der anderen Kinder mache.

Die Schwester und die Cousine der Zeugin bestätigten im Wesentlichen deren Angaben und wiederholten dabei den einen entscheidenden Satz, den sie nur an diesem Tag gehört, aber nicht in der Anklageschrift gelesen haben konnten.

Das Angebot des Gerichts, den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen und die dort festgesetzten 30 Tagessätze zu je zehn Euro zu akzeptieren, lehnte der Angeklagte entschieden ab. Er sehe es nicht ein, dass er bestraft werden solle, aber niemand etwas gegen die ständige Ruhestörung unter seinem Balkon unternehme. "Es ist doch logisch, dass die Frauen zusammenhalten. Da steht Aussage gegen Aussage." Er plädiere daher auf Freispruch.

Das Gericht hielt letztlich insgesamt 30 Tagessätze zu 15 Euro für tat- und schuldangemessen; auch mit Rücksicht auf die recht aufgeladene Atmosphäre zwischen den Parteien. "Doch keine der Zeugin hat die Situation ausgenutzt, um sie gemeinschaftlich zu Unrecht zu belasten", fasste Fante abschließend zusammen.

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