Urteil am Amtsgericht Rheinbach Swisttaler demoliert im Drogenrausch die Wohnung

RHEINBACH · Das Amtsgericht in Rheinbach verurteilte hat einen 31-jährigen Swisttaler wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte im Drogenrausch Wände zerschlagen und Fenster herausgerissen.

Nur weil laut Strafgesetzbuch Haftstrafen bis zu sechs Monaten ausschließlich in Ausnahmefällen verhängt werden sollen und stattdessen Geldstrafen der Vorzug zu geben ist, kam ein 31-jähriger Swisttaler mit 180 Tagessätzen zu je zehn Euro wegen Sachbeschädigung davon.

Auf immerhin 15.000 Euro summierten sich die Schäden, die er in seiner damaligen Wohnung verursacht hatte. Rigipswände waren durchschlagen und Türen demoliert worden. "Ich hatte zu diesem Zeitpunkt Drogenprobleme. Es ging mir psychisch sehr schlecht. Ich hatte Betäubungsmittel und Alkohol genommen, wie viel, das weiß ich nicht mehr", sagte der arbeitslose Angeklagte. "Ich kann mich an überhaupt nichts erinnern."

Die Vermieterin schilderte, dass es in der Wohnung unter derjenigen, in der der Angeklagte lebte, Feuchtschäden gegeben habe. "Wir wollten in seiner Wohnung nachschauen, wo das herkam. Aber er ließ niemanden rein. Wir haben letztlich Zugang über ein Gericht eingeklagt", sagte sie. Erst nach Räumungsklage, Festnahme und Beugehaft habe sie Zutritt zur Wohnung erhalten.

Den Anblick gab sie so wieder: "Sämtliche Wände, die nicht gemauert waren, waren kaputt geschlagen. Die große Balkontür von außen eingetreten, Fenster herausgerissen, keine Tür war mehr ganz. Der gesamte Laminatboden in der ganzen Wohnung war durch Wasser aufgequollen und kaputt."

Richter Jan Fante hielt nach dem Betrachten von Fotos die Beweisaufnahme für "recht beeindruckend". Zusätzlich zu der genannten Geldstrafe stellte das Gericht fest, dass der Angeklagte die Schäden zu ersetzen habe.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort