Urteil in Rheinbach Swisttalerin verkaufte leere Verpackung im Internet

RHEINBACH · Weil sie die leere Originalverpackung einer Spielkonsole bei einem Internet-Auktionshaus gezielt so angeboten hatte, dass Interessenten glaubten, der Inhalt sei inbegriffen, ist eine 24-Jährige aus Swisttal jetzt vom Rheinbacher Amtsgericht wegen Betruges verurteilt worden.

Dabei kam die nicht vorbestrafte arbeitssuchende junge Mutter noch glimpflich weg mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je zehn Euro. Allerdings muss sie auch die Kosten des Verfahrens tragen. Zuvor hatte sie Einspruch eingelegt gegen einen Strafbefehl, der 30 Tagessätze zu je 40 Euro lautete. Die Höhe der Tagessätze wurde jetzt aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse reduziert.

Auf dem Foto, das sie zu ihrem Angebot bei der Online-Auktion kurz vor Weihnachten vergangenen Jahres eingestellt hatte, hatte die Angeklagte die Originalverpackung der Konsole zusammen mit einem Fußballspiel arrangiert. Vor Gericht bestritt sie jede Betrugsabsicht: "Ich habe keinerlei Irreführung gemacht und wollte niemanden betrügen", sagte sie.

"Es gibt Leute, die haben Garantiefälle. Die können sie aber nur geltend machen, wenn sie den Original-Karton haben. Deshalb werden die auch ohne Inhalt gekauft." Merkwürdig sei dann allerdings, dass sie den Versandaufkleber direkt auf die Originalverpackung geklebt habe, wandte Richter Jan Fante ein.

Eine "saubere Anzeige" hätte etwa lauten müssen: "Vorsicht! Hier wird nur die Verpackung verkauft!", stimmten Staatsanwältin und Richter überein. Sie habe gezielt mit dem Arrangement in Verbindung mit dem Spiel den Irrtum herbeigeführt.

17 Gebote waren eingegangen, so Fante. Mindestens ein Bietender habe sich in der Versteigerung mit dem späteren Käufer "hochgeschaukelt", der den Zuschlag für 140,99 Euro erhielt. Das Geld zahlte er umgehend auf das Konto der Angeklagten. Aus der Mailkorrespondenz ging hervor, dass der Käufer Konsole und Spiel als Weihnachtsgeschenk haben wollte.

Gegenüber dem Käufer hatte die Angeklagte auch behauptet, die Artikel noch vor Weihnachten verschickt zu haben. Laut Versandprotokoll war die Einlieferung jedoch erst am 31. Dezember. "Meiner Ansicht nach war die gesamte Auktionsanzeige auf das Ziel eines Irrtums des Bieters angelegt", sagte Fante. Für Staatsanwältin und Richter stand der Vorwurf des Betrugs fest.

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