Gewerkschaft Verdi Tauziehen um verkaufsoffene Sonntage in Rheinbach

Rheinbach · Verdi lehnt die drei geplanten Ladenöffnungen im April, Juni und Dezember in Rheinbach ab. Eine "Lange Einkaufsnacht im Lichterglanz" war schon im vergangenen Jahr eine Alternative.

Tief sitzt bis heute bei den Rheinbacher Einzelhändlern der Schock der überraschenden richterlichen Entscheidung: Fünf Tage vor dem verkaufsoffenen Sonntag zum Weihnachtsmarkt Mitte Dezember 2018 hatte das Verwaltungsgericht Köln die städtische Genehmigung zur Öffnung der Läden zu diesem besonderen Anlass gekippt. Das Gericht hatte die einstweilige Anordnung bestätigt, die die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi gegen die Stadt erwirkt hatte (der GA berichtete). Ob es in diesem Jahr, wie vom Rheinbacher Gewerbeverein vorgesehen, drei verkaufsoffene Sonntage geben wird, steht allerdings noch in den Sternen. Fest steht, dass Verdi auch die drei beabsichtigten Zusatzöffnungstage im Jahr 2019 nicht akzeptieren will.

Lange Einkaufsnacht im Lichterglanz als Alternative

Der Richterspruch im Namen des Volkes war gerade verklungen, da begannen die betroffenen Geschäftsleute bereits mit der Werbung für eine alternative „Lange Einkaufsnacht im Lichterglanz“, bei der am Samstagabend des Weihnachtsmarktes die Läden deutlich länger geöffnet blieben. „Die kurzfristige Entscheidung, eine „Lange Einkaufsnacht im Lichterglanz“ durchzuführen, war die einzige und gleichzeitig einigermaßen erfolgreiche Möglichkeit für den Einzelhandel“, erklärte Oliver Wolf, Vorsitzender des Gewerbevereins Rheinbach. Aber: „Die Umsatzeinbußen eines ausgefallenen verkaufsoffenen Sonntags konnten in den wenigen Stunden nicht aufgefangen werden“, fügte er hinzu.

Die drei in diesem Jahr geplanten verkaufsoffenen Sonntage lehnt Verdi ebenfalls ab. Der Gewerbeverein hatte bei der Stadtverwaltung – genau wie im Vorjahr – einen sonntäglichen Öffnungstag während der Maikirmes (28. April), als Teil des zweiten Streetfood-Festivals (23. Juni) und während des Weihnachtsmarktes (15. Dezember) beantragt. Vor dem Erlass einer solchen Ausnahmegenehmigung müssen die Kommunen laut Landesgesetz aber die zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände und Kirchen, die jeweilige Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer anhören.

Die Stadt sucht das Gespräch

Das gewerkschaftliche Votum zur zugesandten Ausnahmegenehmigung fällt eindeutig aus. In der Vorlage sei „nicht ansatzweise erkennbar, dass die vorgesehenen Veranstaltungen das Geschehen in dem geplanten, für den Einkauf freigegebenen Bereich prägen könnten“, erklärte Britta Munkler, stellvertretende Geschäftsführerin des Verdi-Bezirks Köln-Bonn-Leverkusen. Genau dies sei aber nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts erforderlich. Vielmehr seien „die vorliegenden Unterlagen nicht geeignet, in die rechtlich geschützte Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen einzugreifen“, stellte Munkler fest. Nach Meinung von Verdi sei „der Eindruck erweckt, dass es sich um eine Maßnahme der Wirtschaftsförderung handelt“. Munkler: „Die Ladenöffnung entfaltet dann eine geringe prägende Wirkung, wenn sie als bloßer Annex zur anlassgebenden Veranstaltung erscheint.“

Um doch mit der Dienstleistungsgewerkschaft einen möglichen Konsens zu erzielen und erneute gerichtliche Streitigkeiten zu verhindern, hatte Bürgermeister Stefan Raetz Verdi zu einem Gespräch eingeladen. Dieses für die vergangene Woche terminierte Treffen in Rheinbach ließ die Gewerkschaft aus Krankheitsgründen ausfallen, einen neuen Termin gibt es noch nicht. „Die Stadt Rheinbach sucht seit dem 7. Februar das Gespräch mit Verdi, um eine für die Gewerkschaft beziehungsweise für die Arbeitnehmer, die sie nach eigenem Anspruch vertritt, aber auch den Einzelhandel verträgliche Einigung zu erzielen“, erklärte Norbert Sauren, Sprecher der Stadt Rheinbach, auf GA-Anfrage.

Ziel sei es, dass der Rat eine Verordnung beschließen könne, „die nachhaltig und verlässlich ist“, so Sauren. Wolf sieht die Einzelhändler nach der Verdi-Absage „leider wieder in die Parkposition versetzt“, wie er auf GA-Anfrage sagte. „So entreißt man dem stationären Einzelhandel die letzten Strohhalme vor dem Ertrinken“, so Wolf. „Die Durchführung bei unsicherer Rechtslage können wir uns aus Image- und Kostengründen nicht leisten.“ Um nicht vom Wohl und Wehe richterlicher Entscheidungen abhängig zu sein, hat sich der Gewerbeverein schon eine Fülle von Alternativen überlegt.

Der Rheinbacher Rat stimmte jetzt indes den drei sonntäglichen Öffnungstagen im April, Juni und Dezember zu. „Gefahr droht den Jobs im Einzelhandel nicht durch drei offene Sonntage im Jahr, sondern durch den Onlinehandel“, sagte Raetz.

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