Aussage gegen Aussage Unfall mit dem Wagen der Freundin?

RHEINBACH · Weil sie ihren Freund ohne Führerschein ans Steuer ihres Wagens gelassen haben soll, muss sich eine 20-Jährige aus Meckenheim jetzt vor dem Rheinbacher Amtsgericht verantworten. Die junge Frau streitet die Tat ab.

Sie habe den ganzen Tag - den 14. Juli 2012 - gemeinsam mit ihrem Freund bei dessen Familie in Königswinter verbracht. "Seine Eltern haben uns zu Hause abgeholt und abends wieder zurückgefahren", gab die Angeklagte an. Es gibt jedoch Zeugen, die aussagen, mit dem Kleinwagen sei an der Kreuzung Königsberger Straße/Siebengebirgsring in Meckenheim ein Unfall verursacht worden, bei dem ein Schaden in Höhe von 7000 Euro entstand, und die sich das Kennzeichen notiert hatten. Es stimmt mit dem des Fahrzeugs überein, das auf die Angeklagte zugelassen ist.

Um zu einem Urteil zu kommen, möchte Amtsrichter Jan Fante ein für das zivilrechtliche Verfahren erstellte Gutachten einsehen. Anschließend soll es einen weiteren Termin zur Hauptverhandlung geben.

Bei einer Untersuchung des Kleinwagens hatte die Polizei festgestellt, dass die Scheinwerfer und die Schrauben an der Stoßstange neu waren. Die junge Frau erklärte, ihr Freund und sie hätten die Teile auf dem Flohmarkt gekauft und ersetzt, nachdem sie im August 2011 - kurz nach ihrer bestandenen Führerscheinprüfung - bereits schon einmal einen Unfall gehabt hatte. Typische Verschmutzungen, wie sie über die Monate bis zum Sommer 2012 hätten entstehen müssen, waren jedoch für die Polizei nicht zu erkennen.

Der 21-jährige Lebensgefährte der Angeklagten und Vater der inzwischen zehn Monate alten, gemeinsamen Tochter bestritt ebenfalls, mit dem Auto gefahren zu sein und wiederholte die Aussage seiner Verlobten. Dagegen steht jedoch die Aussage eines 55-jährigen Steuerfachangestellten, der mit seiner Tochter am 14. Juli unterwegs war, bevor es zu dem Zusammenstoß mit dem Kleinwagen gekommen sein soll. Die Versicherung der Angeklagten hat den Schaden in voller Höhe bezahlt, was sie nicht getan hätte, wenn es Zweifel am Verschulden gegeben hätte. Zudem beschrieben Vater und Tochter den Fahrer als jungen Mann und meinen den 21-Jährigen erkannt zu haben.

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