Ladenöffnung am dritten Advent Verdi klagt gegen verkaufsoffenen Sonntag in Rheinbach

Rheinbach · Die geplante Ladenöffnung am 16. Dezember in Rheinbach ist ein Fall für das Verwaltungsgericht Köln. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi kritisiert, dass die Verkaufsfläche der Geschäfte größer ist als die Veranstaltungsfläche des Weihnachtsmarktes.

Eigentlich wollten die Stadt und der Gewerbeverein am Montag über Details des Weihnachtsmarkts am dritten Adventswochenende mit anlassbezogenem verkaufsoffenen Sonntag informieren. Dies aber rückte in den Hintergrund angesichts einer Information, die Bürgermeister Stefan Raetz (CDU) eine halbe Stunde zuvor an den Gewerbevereinsvorstand gab: Die Gewerkschaft Verdi hat gegen den verkaufsoffenen Sonntag Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht.

Eingegangen sei diese in der Stadtverwaltung am Sonntag per Fax, so Raetz. Am Montagmorgen habe er umgehend den Gewerbeverein informiert. „Bis Mittwoch müssen wir eine Stellungnahme abgeben“, sagte der Bürgermeister. „Wir hoffen, dass wir den verkaufsoffenen Sonntag damit dann noch hinbekommen.“

Nachdem die Dienstleistungsgewerkschaft bereits gegen eine Vielzahl von Genehmigungen von verkaufsoffenen Sonntagen juristisch zu Felde gezogen war, wendet sich Verdi in Rheinbach dagegen, dass die Stadt in ihrer ordnungsbehördlichen Verordnung nicht konkret die Straßen benannt habe, in denen die Geschäfte am Sonntag öffnen. „In unserer Genehmigung haben wir die Straßen sehr wohl benannt, nur nicht in der Verordnung. Die Formulierung ,Kernstadt‘ oder ,Innenstadt‘ ist zu weit gefasst und reicht nicht mehr“, erklärte Raetz. Möglicherweise sei aber die konkrete Eingrenzung wie in der Genehmigung ausreichend.

Wie Britta Munkler, stellvertretende Verdi-Bezirksgeschäftsführerin für Köln, Bonn und Leverkusen, auf GA-Anfrage sagte, kritisiert die Gewerkschaft vor allem, dass die Verkaufsflächen der zu öffnenden Geschäfte deutlich größer sind als die Veranstaltungsfläche des Weihnachtsmarktes. Munkler rechnet noch im Laufe der Woche mit einem Urteil aus Köln.

Raetz zeigte sich verärgert über die Behauptung von Verdi, im Vorfeld der Terminierung des verkaufsoffenen Sonntags nicht beteiligt gewesen zu sein. „Das ist absolut falsch. Sie waren von Anfang beteiligt. Sie haben uns sogar noch Hinweise gegeben. Und jetzt plötzlich klagen sie gegen den letzten verkaufsoffenen Sonntag des Jahres“, erklärte der Bürgermeister. Seine Sorge: „Der kleine inhabergeführte Einzelhandel, der hierüber neue Käufer gewinnen könnte, gehört zu den Verlierern. Das wird letztlich nur wieder den Internethandel forcieren.“

Der Gewerbevereinschef Oliver Wolf und Stellvertreterin Ruth Gelbe sehen sich in einer Reihe mit Hunderten anderer Kommunen, die von Verdi verklagt wurden. „Wir werden wenigstens kämpfen, das sind wir unseren Einzelhändlern schuldig“, sagten sie. Dennoch müsse der Gewerbeverein für den Fall, dass Rheinbach unterliege, vorsorglich planen: „Wir machen einen langen Samstag am 15. Dezember mit verlängerten Öffnungszeiten bis 22 Uhr.“

Mit einem Klageergebnis in erster Instanz rechnet Raetz bis zum Ende dieser Woche. Als Ausgangspunkt für die neue Klagewelle seitens Verdi macht er die „schlechte Reform des Ladenöffnungsgesetzes“ in NRW aus, das Kommunen anstelle von vier nun acht offene Sonntage ermöglicht.

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