Amtsgericht Rheinbach Verfahren um Faustschlag in JVA eingestellt
RHEINBACH · Ehemaliger Häftling wird für seine Zeugenaussage vor dem Rheinbacher Amtsgericht polizeilich vorgeführt. Er war im vergangenen Jahr als Zeuge und Geschädigter einer Verhandlung gegen einen 29-jährigen Mithäftling wegen Körperverletzung unentschuldigt ferngeblieben.
Ein "Taxi mit Polizeischutz" hat ein 35-jähriger ehemaliger Häftling der Justizvollzugsanstalt (JVA) Rheinbach jetzt für die Fahrt von seinem Wohnort Jülich zum Amtsgericht Rheinbach erhalten. Auf Anordnung des Gerichts musste der arbeitslose Schlosser polizeilich vorgeführt werden, weil er im Sommer vergangenen Jahres als Zeuge und Geschädigter unentschuldigt der damals schon einmal angesetzten Verhandlung gegen einen 29-jährigen Mithäftling wegen Körperverletzung ferngeblieben war. Nun sagte er aus. Das Verfahren wurde jedoch eingestellt.
Zwischen den beiden Häftlingen sollte es im Dezember 2012 zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen sein. Der 29-jährige Angeklagte sollte den 35-Jährigen dann plötzlich mit der Faust so gegen den Unterkiefer geschlagen haben, dass dieser mehrere Tage nicht kauen konnte und sich einer Schmerztherapie unterziehen musste, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
Wie der Geschädigte schilderte, habe sich der Angeklagte in ein Gespräch zwischen ihm und einem anderen Häftling eingemischt, bei dem er den Mithäftling um seine Hilfe gebeten hatte. Demnach habe er "Schwierigkeiten" mit einem anderen Mitgefangenen gehabt und den angesprochenen Mithäftling gebeten, mit diesem zu reden, er möge ihn doch in Ruhe lassen. Der Angeklagte habe sich in dieses Gespräch eingemischt und gesagt, der Mitgefangene, der Schwierigkeiten bereite, sei "sein Bruder".
Er selbst habe den Angeklagten "wahrscheinlich ein bisschen provoziert", so der 35-Jährige, indem er ihm sagte, das gehe ihn nichts an und er solle sich nicht einmischen. Daraufhin habe der Angeklagte ihm mit der Faust gegen sein Kinn geschlagen, und er habe "Sterne gesehen", einen verstauchten Kiefer gehabt und einige Tage nicht kauen können.
Der Angeklagte jedoch hatte dies stets bestritten. Anders als vom Zeugen geschildert, hatten nicht die JVA-Bediensteten, sondern er selbst die Sache angezeigt. "Ich habe versucht, das wieder gerade zu biegen, weil ich Angst hatte, dass der Angeklagte mir wieder etwas tut. Deshalb habe ich gesagt, dass ich die Anzeige nicht gemacht habe, sondern die Beamten", erklärte er vor Gericht.
Dass der Geschädigte nach einiger Zeit die Anzeige zurückziehen wollte, bestätigte auch ein Vollzugsbeamter. Er habe sich sogar beim Angeklagten dafür mehrmals entschuldigt. Klarheit ins Geschehen konnten weder Mithäftlinge noch Vollzugsbeamte bringen. Dass der Angeklagte kein "unbeschriebenes Blatt" ist, belegten die 23 Einträge im Bundeszentralregister, darunter mehrfach auch Körperverletzung. Letztlich wurde das Verfahren in Rheinbach eingestellt, im Hinblick auf die Gesamtstrafe in einer anderen Sache vor dem Amtsgericht Bonn.