Amtsgericht Rheinbach Verfahren wegen Betruges gegen 19-jährigen Onlinehändler eingestellt

RHEINBACH · Wegen Betruges musste sich jetzt ein 19-Jähriger aus Swisttal vor dem Rheinbacher Amtsgericht verantworten. Dem jungen Mann war vorgeworfen worden, im Internet Motorrollerteile im Wert von 290 und 60 Euro verkauft zu haben, obwohl er nie vorgehabt habe, die bei ihm bestellte Ware auszuliefern.

Einer der Kunden hatte Anzeige erstattet. Das Verfahren wurde jedoch eingestellt, da dem Angeklagten eine betrügerische Absicht nicht nachzuweisen war. Der 19-Jährige erklärte vor Gericht, er versuche sich zurzeit eine Existenz als Onlinehändler aufzubauen und biete die Teile auf einer eigenen Auktionsplattform sowie über "Facebook" an.

Im Dezember 2012 habe jemand bei ihm eine Bremsanlage für 60 Euro bestellt, die er auch verschickt habe. Bei einer weiteren Bestellung im Mai 2013 - einer Rollerverkleidung im Wert von 290 Euro - habe sich herausgestellt, dass die Teile in der gewünschten Farbe nicht mehr lieferbar gewesen seien, so der Angeklagte. Zu der Zeit habe es im Internet schon einen regelrechten "Shitstorm" an Beschwerden gegeben.

"Einige Leute haben versucht, meinen Ruf zu ruinieren", fügte der 19-Jährige hinzu. Leider besitze er die "Screenshots", die das belegten, nicht mehr. Am 19. Mai habe die Polizei seine Garage ausgeräumt und alles, was darin war - einschließlich Laptop und Handy - beschlagnahmt. Später sei sein gesamter Warenbestand im Wert von 10.000 Euro aufgrund eines Missverständnisses verschrottet worden. Die Schuld dafür gab der 19-Jährige der Polizei.

Überdies hat der junge Mann sich mit seinem Anwalt überworfen. Dieser Mann ist kein Jurist und der Vater seiner Ex-Freundin. "Er hat mich nur hingehalten und dafür ein paar Tausend Euro Honorar verlangt, die ich schließlich auch zusammengekratzt habe. Jetzt behauptet er, er habe das Geld nie erhalten, und ich habe ihn deshalb verklagt." Er bedauere die Situation, "aber mir sind die Hände gebunden." Durch den Streit mit seinem ehemaligen Anwalt sei er zahlungsunfähig. Er habe ihm einen dreistelligen Betrag gezahlt.

"Die ersten Kunden gleich so zu verärgern, ist Ihrem Geschäft bestimmt nicht sehr förderlich", kommentierte die Staatsanwältin. "Natürlich nicht, das spricht sich in der 'Community' ja auch herum", erwiderte der 19-Jährige. Aus Sicht des Gerichts war die Einlassung des Angeklagten nicht zu widerlegen. Es sei tatsächlich möglich, dass ihn nur eine geringe Schuld treffe. Der Schaden halte sich bei 350 Euro in Grenzen und rechtfertige nicht den enormen Aufwand und die Kosten, um das Verfahren weiter zu verfolgen.

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